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Neue Studie zur Zugvogeljagd in der EU: 102 abgeschossene Tiere

Obwohl die Bestände vieler Arten stark gefährdet sind dürfen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union insgesamt 82 Vogelarten legal bejagt oder gefangen werden. Das Spektrum der von Brüssel erlaubten Jagdmethoden reicht vom Singvogelfang mit Leimruten und Steinquetschfallen bis hin zum Abschuss mit modernen halbautomatischen Gewehren. Alles in allem werden so in Europa pro Jahr mehr als 100 Millionen Wildvögel – darunter mehr als 30 Millionen Singvögel – von Jägern abgeschossen und gefangen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Komitees über die Auswirkungen der legalen Jagd, bei der Daten aus insgesamt 27 Ländern ausgewertet wurden. Die in der renommierten Fachzeitschrift „Berichte zum Vogelschutz“ publizierte Untersuchung liefert glaubwürdige Belege für ein unglaubliches Massaker.

Singvögel stehen ganz oben auf der Abschussliste

„Legt man alle in einem Jahr geschossenen Tiere hintereinander, ergibt sich eine Strecke von rund 41.000 Kilometern Vogelleichen mit einem Gesamtgewicht von 66.000 Tonnen“, erläutert Komiteevorsitzender Heinz Schwarze die Dimension der europaweiten Vogeljagd. An die Spitze der Statistik haben sich mit mehr als 25 Millionen Tieren die französischen Jäger geschossen, dicht gefolgt von ihren Kollegen aus Großbritannien (22 Millionen) und Italien (17 Millionen). Beliebteste Jagdbeute sind Singvögel wie z.B. Lerchen, Amseln oder Drosseln, die rund ein Drittel der europaweiten Gesamtstrecke ausmachen. Insgesamt addieren sich die Schätzungen für die 82 untersuchten Arten auf 37,3 Millionen Singvögel, 33,5 Millionen Hühnervögel, 18,6 Millionen Tauben, 4,1 Millionen Watvögel, 391.000 Rallen sowie 7,6 Millionen Enten und Gänse pro Jahr.

Millionenfacher Abschuß bedrohter Arten

Zugvögel kennen naturgemäß keine Landesgrenzen und sind Teil des gemeinsamen Naturerbes aller Menschen. Der millionenfache und hinsichtlich der Gefährdungssituation oft blinde Eingriff in das komplexe und zerbrechliche System „Vogelzug“ dient indes nur einer kleinen Minderheit der Bevölkerung als Freizeitbeschäftigung. Der eigentliche Skandal aber ist, daß die EU weiterhin Arten zur Jagd freigibt, deren Bestände bereits seit Jahrzehnten stark zurückgehen. Beispiel Feldlerche: Obwohl auch in Brüssel hinlänglich bekannt ist, daß die Anzahl der brütenden Lerchen seit 1970 in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden um mehr als 50% abgenommen hat, wird die Art in der Vogelschutzrichtlinie weiter als jagdbar eingestuft. Die Folge: Trotz akuter Gefährdung werden jedes Jahr rund 2,5 Millionen Lerchen in der EU geschossen oder gefangen, ein Großteil davon in Frankreich und Italien. Zum Vergleich: Die Anzahl sämtlicher noch in Deutschland brütenden Lerchenpaare wird vom Dachverband Deutscher Avifaunisten mit maximal 2,7 Millionen angegeben. Auch beim Kiebitz sieht es nicht besser aus. Bei nahezu allen europäischen Brutvogel-Kartierungsprojekten wurde ein dramatischer Rückgang der Kiebitzbruten festgestellt; in Deutschland verschwanden in den letzten 15 Jahren rund zwei Drittel der noch zu Beginn der Neunziger Jahre festgestellten Brutvorkommen. Trotz dieses alarmierenden Rückgangs hat man in Brüssel offenbar kein Problem damit, auch weiterhin den Abschuss von mehr als einer halben Million Kiebitze und anderer gefährdeter Wiesenvogelarten wie Uferschnepfen, Bekassinen und Großen Brachvögeln zu gestatten. Mindestens ebenso dramatisch ist die Situation für Turteltauben (2,3 Millionen geschossene Tiere), Wachteln (2,6 Mio) oder Knäkenten (24.454), deren Bestände ebenfalls seit Jahren ungebremst abnehmen.

Erhebliche Störungen

Zusätzlich zu den direkten Abschüssen kommen noch mehrere Millionen Tiere, die durch die Jagd lediglich verletzt und von den Jägern nicht wiedergefunden werden. Diese von Wissenschaftlern als „crippling loss“ bezeichnete Todesursache wird von keiner Jagdstatistik erfasst und kann bis zu 20% der eigentlichen Jagdstrecke ausmachen. Weitere Folgen intensiver Bejagung auf den Zugrouten reichen vom Erschöpfungstod über verspätete Ankunft im Brutgebiet bis hin zu einer Beeinträchtigung des Verpaarungs- bzw. Bruterfolges. So werden z.B. Wasservögel aufgrund ihres Gemeinschaftsverhaltens durch jagdbedingte Störungen wesentlich stärker beeinträchtigt als durch die Zahl der tatsächlich getöteten Individuen. Insbesondere führt das „Hochmachen“ der Tiere zu panikartigen Bewegungen der rastenden Vogelmassen, deren Mitreißeffekt auch nicht-jagdbare Arten zu energiezehrenden Fluchtflügen zwingt. Eine weitere Gefahrenquelle stellt die bei der Vogeljagd verwendete Bleimunition dar. Während Dänemark, Großbritannien, Norwegen, die Niederlande und einige deutsche Bundesländer Bleischrote mittlerweile vollständig oder zumindest bei der Jagd an Gewässern verboten haben, verschießen südeuropäische Vogeljäger jedes Jahr mehrere Tausend Tonnen des toxischen Schwermetalls. Die Auswirkungen dieses massiven Gifteintrages in die Umwelt sind mannigfaltig. So haben Untersuchungen an Wildgänsen in verschiedenen Regionen Europas ergeben, daß rund ein Viertel aller Jungvögel und gut 60 % der älteren Wildgänse Schrote im Körper tragen. Die bei verschiedenen Wasservogelarten festgestellten hohen Bleibelastungen sind dabei als Indikator für eine potentielle Bedrohung der gesamten Vogelwelt anzusehen. So wurde z. B. nachgewiesen, daß mehr als ein Viertel von rund 100 in Deutschland gefundenen Seeadlern an tödlichen Bleikonzentrationen im Körper starb. Als Ursache für die Bleivergiftung konnten bleihaltige Munitionsreste nachgewiesen werden, die von den Greifvögeln über die Nahrung aufgenommen wurden.

Jagdverbände bleiben stur

„Auch wenn die Jagd auf diese Arten nicht immer die einzige Ursache für deren Gefährdung ist, so beschleunigt sie doch den Rückgang der übrig gebliebenen Bestände“, meint Schwarze. Das Komitee hat deshalb die Vereinigung der europäischen Jagdverbände (F.A.C.E.) im Oktober 2006 aufgefordert, ihren Mitgliedern den Verzicht auf den Abschuss von 22 akut bedrohten Arten zu empfehlen. Doch die Brüsseler Grünröcke winkten ab und verwiesen stattdessen auf ihr sogenanntes Recht zur nachhaltigen Nutzung der Vogelbestände. Um jedoch Nachhaltigkeit, und damit die Rechtmäßigkeit der Jagd beurteilen zu können, fehlen für die meisten Arten bis heute genaue Informationen über die Höhe der Bestände und Abschüsse aus dem gesamten Jahreslebensraum. Mit anderen Worten: Bei den meisten Arten wird seit Jahren völlig blind in die Bestände hineingeschossen. Nach dem Motto: „Jeder holt sich, was er kriegen kann“ werden z.B. im Herbst die von Mittel- und Nordeuropa nach Afrika ziehenden Turteltauben zeitgleich von mehreren Millionen Vogeljägern in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Bulgarien und Rumänien bejagt.

Schutz für Feldlerche, Turteltaube und Co

Obwohl diese Forderung mittlerweile von zahlreichen europäischen Vogelschutzverbänden unterstützt wird, ist es bisher nicht gelungen eine einheitliche „Front“ gegen die Lobbyarbeit der Jagdverbände aufzubauen. Ausgerechnet der Vogelschutz-Gigant Birdlife International (weltweit 2,5 Millionen Mitglieder in über 100 Ländern) scheut sich, den Vogeljägern eine klare Ansage zu machen. Statt von der EU zumindest ein Jagdverbot für Arten mit ungünstigem Erhaltungsstatus zu fordern, schlossen Birdlife-Funktionäre mit den Jagdvertretern von der F.A.C.E. Ende 2005 sogar ein schriftliches Übereinkommen für den Erhalt der bisherigen Regelungen. Detailliert wurde vereinbart, keine „Initiativen zur Änderung des Wortlauts der Vogelschutzrichtlinie zu ergreifen oder zu unterstützen.“ Jäger und Birdlife betonen dabei ihr Bekenntnis zur Vogelschutzrichtlinie als „tragbaren und notwendigen Kompromiß.“ Dies bezieht sich – so ein Birdlife Vertreter – insbesondere auf die in Anhang II aufgeführten jagdbaren Arten. Das Komitee gegen den Vogelmord sieht das völlig anders: Schwarze: „Dieser Anhang ist uralt und muß dringend gekürzt werden. Die Jagd auf bedrohte Arten hat mit nachhaltiger Nutzung nichts zu tun, sondern gefährdet deren Bestände.“ Um diese Bedrohung aufzuhalten, hat das Komitee die EU-Kommission aufgefordert, 22 Vogelarten, deren Erhaltungsstatus von der EU offiziell als „unvorteilhaft“ eingestuft wird, von der Liste der jagdbaren Arten zu streichen. Doch die Mühlen der EU mahlen langsam und bis zu einer Entscheidung aus Brüssel werden voraussichtlich noch einige Hundert Millionen Zugvögel abgeschossen werden. Der Komitee-Vorstand hat deshalb beschlossen, seine Aktivitäten für ein Jagdverbot in einzelnen Ländern auszuweiten. In Italien konnten wir z.B. mit Hilfe unserer Partnerverbände und einer Mailänder Anwaltskanzlei die geplante Jagd auf Bergfinken und Stare erfolgreich verhindern. In einem weiteren Schritt wurden im Januar gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund und dem Deutschen Naturschutzring (DNR) die Regierungen von Italien und Frankreich aufgefordert, ein Abschussmoratorium für die europaweit bedrohten Feldlerchen auf den Weg zu bringen. Damit die Jagd auf bedrohte Arten jedoch endlich europaweit eingestellt wird, müssen noch viele überzeugt werden: Die Europäische Kommission und Birdlife International, die den „Kompromiß Vogelschutzrichtlinie“ nicht gefährden wollen, die Jäger, die in ihrer Freizeit weiter auf bedrohte Arten schießen möchten und die Regierungen der betroffenen Mitgliedsstaaten, die es bisher versäumt haben, die Notbremse zu ziehen.

Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr.11 (April 2007)
Autor: Axel Hirschfeld

 

30.7.2007 16:23:58



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