Das heutzutage zurecht als überholungsbedürftig geltende deutsche Jagdrecht ist im Vergleich mit den Vorschriften aus den Tagen der jungen Bundesrepublik geradezu fortschrittlich. Der frühen Umweltbewegung gelang es in den 70er Jahren erstmalig, Änderungen der jagdrechtlichen Bestimmungen gegen heftige Proteste der Jägerschaft durchzusetzen. Erste Schritte in die richtige Richtung, doch an der Schwelle ins neue Jahrtausend sind wir heute wieder an einem Punkt angelangt, das immer noch verstaubte Gesetz den neuen und weitreichenden Erkenntnissen über unsere Natur anzupassen.
Jagdrecht vor und nach dem Krieg
Bis zum Ende des Dritten Reiches galt in Deutschland das Reichsjagdgesetz. Es trug in weiten Teilen die Handschrift des jagdversessenen Reichsfeldmarschalls Hermann Göring. Im Gegensatz zu ihm hat, sein schon damals überaltetes Jagdgesetz bis heute überlebt. Entgegen den Vorstellungen der Alliierten boxte Anfang der 50er Jahre die deutsche Jägerschaft das alte Gesetz weitgehend unverändert im Bundestag durch . Es erhielt einen neuen Namen: Bundesjagdgesetz. Vor allem Fleisch- und Fischfresser mußten hart für die ewiggestrigen Vorstellungen zahlen: In den 50er Jahren schossen deutsche Jäger Hunderttausende Bussarde, Habichte, Graureiher und Haubentaucher. Sogar Raritäten wie Fischadler, Zwerg- und Mittelsäger wurden gnadenlos verfolgt. Manche Arten hatten dabei eine ganzjährige Jagdzeit. Um die Ausrottung von Habichten, Sperbern, Graureihern und Haubentauchern voranzutreiben, erlaubte man noch dazu die Zerstörung ihrer Nester. Die Eier aller jagdbaren Vogelarten konnten zum Verzehr gesammelt werden. Ganz wie bei ihren italienischen Kollegen landeten Amseln, Sing- und Wacholderdrosseln auf den Mittagstischen der deutschen Jäger. In den Alpen und Mittelgebirgen wurden die letzten Auer-, Birk und Haselhühner fast ausgerottet. Seehunde hatten in diesen Jahren eine siebenmonatige Jagdzeit.
Das letzte Aufbäumen
Mit dem Wirtschaftwunder und erstem bescheidenen Wohlstand kam auch die Zeit, da man sich der Natur und ihrem Schutz zuwandte. Als hätten sie die ”drohenden” Naturschutzambitionen ihrer Mitmenschen geahnt, ließen sich die Jäger am 7. April 1961 mit einer neuen Jagdzeitenverordnung noch einmal die Palette der jagdbaren Vogelarten bereichern. Neben den bereits rar gewordenen Bekassinen und Waldschnepfen durfte man nun auch Große Brachvögel erlegen. Die schon damals seltenen Rohrweihen wurden ebenso zum Abschuß freigegeben, wie die vier Raubmöwenarten, die im Winter aus der Arktis nach Mitteleuropa ziehen. Zwerg-, Mittel- und Gänsesäger erhielten gar eine ganzjährige Jagtzeit. In den 60er Jahren standen mehr als 70 Vogelarten auf der Abschußliste deutscher Jäger, darunter rund 55 Zugvögel! Doch das Schöpfen aus dem vermeintlich Vollen hatte bereits 1967 ein Ende. Eine neue Verordnung schränkte die Jagdzeiten für Greifvögel und Graureiher ein und gewährte Rohrweihen, Fischadlern, Großtrappen und endlich auch den beinahe ausgerotteten Fischottern ganzjährige Schonzeiten.
Feilschen um jede Vogelart
Die deutsche Jägerschaft erwachte jäh aus ihrem Dornröschenschlaf. Von Anfang an beäugte sie mißtrauisch die aufstrebende Natur- und Umweltschutzbewegung. Slogans wie aus der Persilwerbung - "Jagd ist angewandter Naturschutz" - wurden geboren. Als dann Mitte der 70er bekannt wurde, daß eine Novellierung des Jagdgesetzes geplant sei, warfen sich Vogel- und Naturschutzverbände wie auch Jäger mächtig ins Zeug. Um jede Vogelart, um jeden Tag der Jagdzeit wurde gefeilscht. Als am 2. April 1977 die neue und auch heute unverändert gültige Bundesjagdzeitenverordnung in Kraft trat, war der Katzenjammer auf Seiten der Jägerschaft groß. Die Naturschützer hatten einige ihrer Mindestforderungen durchsetzen können: Alle Greifvögel, Graureiher, Haubentaucher und Säger erhielten eine ganzjährige Schonzeit. Die Jagdzeiten für Bläßhühner, Wildenten und Gänse sowie für Seehunde wurden verkürzt. Statt wie bislang rund 12 durften nur noch 4 Möwenarten geschossen werden, bei den Enten und Gänsen büßten die Jäger mehr als 10 Arten ein.
Mut zur Novelle
Wie vor 50 Jahren die Jägerschaft an einem Gesetz aus den 30ern festhielt, stehen wir heute mit einer fast 25 Jahre alten Jagdzeitenverordnung da. Für die damalige Zeit fortschrittlich, mutet sie heute eher anachronistisch an. Noch immer unterliegen mehr als 70 Vogelarten dem Jagdrecht, 34 davon werden noch aktuell bejagt. Noch immer dürfen deutsche Jäger 25 Zugvogelarten schießen, darunter die gefährdeten Waldschnepfen und viele seltene Entenarten. Manche Bundesländer, allen voran Bayern, erlauben großzügig den Abschuß von Bussarden, Habichten und Graureihern. Und noch immer haben manche Vogelarten wie Möwen und Ringeltauben im Frühjahr, während des Zuges in die Brutgebiete eine Jagdzeit - in der gesamten EU seit 20 Jahren verboten!
Es ist Zeit für eine Novellierung des Jagdrechts. Die Gründer der Naturschutzbewegung haben es uns vor 30 Jahren vorgemacht: Mit guten Argumenten und einer in der Öffentlichkeit geführten sachlichen Diskussion sind weitreichende Änderungen auch im Jagdrecht möglich. Also: Packen wir`s an!
Autor: Eugen Tönnis
erschienen im Artenschutzbrief Nr.3 (1999)
30.5.2006 15:16:52
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