Artenschutzbrief Nr. 11.


Artenschutzbrief Nr. 10.


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Artenschutzbrief Nr. 1.

Mindestanforderungen an ein zeitgemäßes Jagdgesetz

Das Komitee gegen den Vogelmord fordert - ähnlich wie der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Ökologische Jagdverband (ÖJV) - eine grundlegende Reform des bundesdeutschen Jagdrechts. Die wichtigsten Forderungen an die Politik hat das Komitee in einer 10-Punkte Liste zusammengefasst.


1. Keine Jagd auf Vögel

Es gibt keinen vernünftigen Grund, wildlebende Vögel zu bejagen. Auch angebliche Fraßschäden von Wildgänsen und einigen wenigen anderen Arten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen können angesichts der europaweiten Überproduktion im Agrarsektor kaum mehr als Begründung herhalten.

2. Schutz der Beutegreifer

Die verbliebenen Beutegreifer wie Füchse, Marder und Greifvögel dürfen nicht länger als lästige Konkurrenten von den Jägern verfolgt werden. Sie gehören nach niederländischem Vorbild endlich unter Schutz gestellt.

3. Schluß mit der Fallenjagd

Anwendung und Verkauf von mittelalterlichen Abzugeisen, Scherenfallen, Habichtfangkörben und anderen Fallen sollten endlich verboten werden.

4. Weniger jagdbare Arten

In Zukunft sollten alle Tierarten dem Naturschutzrecht unterliegen. Lediglich einige Problemarten wie Rehe, Hirsche und Wildschweine könnten zum Abschuß freigegeben werden, wenn sie nachweislich Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anrichten.

5. Keine Wildfütterung, keine Medikamente

Die Fütterung und Medikamentation jagdbarer Tiere behindert die natürliche Regulation, führt zu genetischer Degeneration und überhöhten Wildbeständen. Die Folge sind nicht unerhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft.

6. Kurze Jagdzeiten

Während der Zugzeit nordischer Vögel, der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit der heimischen Tiere muß die Jagd wegen der damit einhergehenden Störungen völlig unterbleiben.

7. Keine Jagd mit Schrot

Die Verwendung von Schroten, die oft die Tiere nur verletzen ("anschroten") aber nicht töten, gehört endlich verboten.

8. Jagdfreie Schutzgebiete

Naturschutzgebiete, Nationalparks, EU-Vogelschutzgebiete und durch weitere internationale Übereinkommen geschützte Reservate sollten wirkliche Rückzug- und Ruhezonen für sämtliche wildlebende Tiere sein. Sie sind deshalb, wie das in vielen anderen europäischen Ländern schon längst der Fall ist, von der Jagd zu verschonen.

9. Verbesserte Jagdaufsicht

Es bedarf auch in Deutschland unabhängiger Jagdaufseher, die etwa nach italienischem Vorbild vom Forst oder von den staatlich anerkannten Naturschutzverbänden gestellt werden könnten.

10. Wildtiere gehören allen Bürgern

Wildlebende Tiere gehören nicht nur einer kleinen, jagenden Minderheit. Dies sollte bei der Gesetzgebung einer modernen Gesellschaft Berücksichtigung finden.


Diese Forderungen sind im Artenschutzbrief Nr.3 (1999) erschienen


30.5.2006 14:58:34



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