Die Beendigung des Vogelfangs in Belgien gehört seit der Gründung zu den Arbeitsschwerpunkten des Komitees gegen den Vogelmord. Vor fast zehn Jahren gelang dem Belgischen Vogelschutzverband und dem Komitee der Durchbruch. Der Vogelfang wurde in der Wallonie und dem deutschsprachigen Ostbelgien endlich vollkommen verboten. Doch Gendarmerie und Justiz taten sich zunächst schwer, das Verbot auch durchzusetzen. Oft genug wurden erwischte Vogelfänger und Schmuggler lediglich zur symbolischen Strafe von einem Franken (5 Pfennig) verurteilt. Diese Zeiten sind nun scheinbar vorbei, wie die folgenden Vorfälle zeigen:
Herstal, ein schmutziger Industrieort vor den Toren Lüttichs, gilt nicht nur als die Geburtsstadt Karls des Großen, sondern zählt - wie fast die gesamte Provinz Lüttich - immer noch zu den Hochburgen des illegalen Vogelfangs in Europa. In engen Käfigen eingepferchte Stieglitze, Dompfaffen und Buchfinken schmücken hier bis heute noch so manchen Balkon wie andern Orts die Blumenkästen. Auch Waldvogelliebhaber aus Deutschland und den Niederlanden decken sich in Herstal und Umgebung gerne mit der begehrten Ware ein. Da allerdings vielen Vogelfängern in der Provinz Lüttich, nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Kontrollen durch Mitarbeiter des Belgischen Vogelschutzverbandes und auch des Komitees gegen den Vogelmord, inzwischen der Boden zu heiß geworden ist, zieht es sie zur Zugzeit im Herbst in die abgelegenen Wälder der nahen Ardennen. Auch Pierre Damseaux (Name geändert) aus Herstal muß sich hier relativ sicher gefühlt haben. Gemeinsam mit seinem Vater installierte er unweit des Ardennendörfchens mit dem treffenden Namen "Rossignol" (Nachtigall) eine Großfanganlage, ausgestattet mit zahlreichen hauchdünnen Japannetzen und zwanzig Lockvögeln. Sein Pech: Belgische Vogelschützer bekamen Wind davon und konnten die beiden Vogelfänger am 23. Oktober 2000 inflagranti überführen. Während Beamte der Forstpolizei die Fanganlage abbauten, durchsuchte die Gendarmerie in Herstal die Wohnung des Duos, mit Erfolg: 38 gefangene Vögel nebst zahlreichen weiteren Fanggeräten wurden beschlagnahmt. Nicht viel besser erging es einem Fänger aus dem ebenfalls in der Provinz Lüttich gelegenen Eben-Emael, der in Nordfrankreich seine Netze spannte. Französische Gendarmen beobachteten unbemerkt sein Treiben und informierten ihre belgischen Kollegen. Bei der Rückreise nach Belgien schnappte die Falle zu. Belgische Forstpolizisten konnten 138 überwiegend frisch gefangene Vögel befreien, das Transportfahrzeug des Fängers, ein Mercedes im Wert von umgerechnet etwa 90.000 DM, wurde beschlagnahmt. Da die von Belgiens Vogelfängern erbeuteten Singvögel schon längst nicht mehr ausreichen, um die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt zu decken, blüht der Schmuggel von osteuropäischen Stieglitzen aus Polen und Tschechien. Gut organisierte Schmugglerringe, so ergaben Recherchen des Komitees gegen den Vogelmord und des Belgischen Vogelschutzverbandes, haben in Schlesien und Tschechien Häuser gekauft, in denen die begehrte Ware bis zum Transport über die deutsche Grenze zwischengelagert wird. Erst am 2. Februar 2001 ging dem Zoll am deutsch/polnischen Grenzübergang Forst erneut ein Singvogeltransport ins Netz. 500 Stieglitze und Gimpel fanden sich, versteckt zwischen Gemüsekisten, auf der Ladefläche eines belgischen LKWs. Rein zufällig war eine knappe Stunde zuvor der belgische Profifußballer Jean-Marie Abeels aus Hasselt bei Aachen, führender Kopf einer gut organisierten Schmugglerbande, am selben Grenzübergang nach Deutschland eingereist. Im Kofferraum seines Wagens fand der Zoll aber nur leere Transportkisten für Singvögel. Am 16. 1. 1999 erst war Abeels am Grenzübergang Görlitz mit 651 geschützten Singvögeln erwischt worden. Die Kontrollen widerlegen auch die von Belgiens Vogelfängern sorgfältig gepflegte Mär, man würde Singvögel "nur" zu Zuchtzwecken, keineswegs aber für Bratpfanne und Kochtopf fangen. Gleich kartonweise holten am 5. November 2000 Jagdaufseher gerupfte Stare und Amseln aus der Kühltruhe eines Postboten in Zele (Ostflandern). Sie wurden ebenso beschlagnahmt wie 37 (noch) lebende Singvögel, zahlreiche Fangkäfige, Schlagfallen und ein ganzer Sack voll Japannetze, die vermutlich bei in der Nähe wohnenden Beringern gestohlen worden waren. Wie hoch die Strafen für die zuletzt erwischten Vogelfänger und Schmuggler ausfallen, weiß man noch nicht. Mehr als ein symbolischer Franken dürfte es aber auf jeden Fall sein.
Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 5 (2001)
(c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord
Autor: Eugen Tönnis
gedruckte Exemplare sind erhältlich beim Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel: 0228-665521, Fax: 0228-665280
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30.5.2006 14:46:18
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