Im Europaparlament in Straßburg ist eine Parlamentsinitiative des norditalienischen Abgeordneten Michl Ebner gescheitert, mit der Europas Jägern und Vogelfängern wohlgesinnte Abgeordnete zum Generalangriff auf die Europäische Vogelschutzrichtlinie geblasen hatten. Die Jagdzeit auf Zugvögel sollte bis weit in das Frühjahr hinein ausgedehnt werden. Besonders skandalös: Nicht etwa aus den klassischen Ländern der Zugvogeljagd wie Italien oder Frankreich erhielt der Antrag die meiste Unterstützung, sondern aus den Reihen von CDU/CSU.
Der Hintergrund: Nur wenige Bestimmungen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sind so deutlich wie das Verbot der Frühlingsjagd. Artikel 7 verpflichtet ganz unmißverständlich die Mitgliedsstaaten der EU, die Jagd auf Vögel während der Nist- und Aufzuchtzeit sowie während des Rückzugs aus den Winterquartieren zu verbieten - eine Bestimmung, die für den Schutz der ohnehin stark dezimierten Zugvogelpopulationen von zentraler Bedeutung ist. Die wenigen Exemplare, die die herbstliche Verfolgung im Mittelmeerraum und Nordafrika ebenso überlebt haben wie den Flug über die Sahara, sind für die Vermehrung ihrer Art in den mitteleuropäischen Brutquartieren schlicht unentbehrlich. Der Abschuß eines einzelnen Vogels bedeutet hier automatisch den Verlust eines potentiellen Elterntieres mitsamt seinem Nachwuchs. Dies wußten bereits die Väter der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Folglich blieben sie, als sie die Direktive vor mehr als zwanzig Jahren in Brüssel verabschiedeten, in diesem Punkt trotz massiver Widerstände von Europas Jägern standhaft und zeigten sich zu keinerlei Kompromissen bereit. Doch die Jäger dachten vielfach nicht daran, auf die liebgewonnene Frühlingsjagd auf heimkehrende Zugvögel zu verzichten. Während man in Deutschland bis heute besonders gern balzenden Ringeltauben nachstellt, werden in Norditalien zu Ostern vor allem Drosseln als Köstlichkeit geschätzt. Nach einem uralten Aberglauben muß jeder wirkliche Mann auf Sizilien im Frühling einen Greifvogel erlegen, sonst verliert er seine Manneskraft. An der Gironde in Südwestfrankreich ist die Jagd auf heimkehrende Turteltauben im Mai immer noch ein beliebter Volkssport. Dennoch scheinen die Tage der Frühlingsjagd endgültig gezählt: Deutschland muß aufgrund einer Umweltbeschwerde des Komitees schleunigst seine Jagdzeitenverordnung ändern. Frankreich verabschiedete bereits im letzten Jahr ein neues Jagdgesetz und in Italien, wo seit 1992 die Jagdzeit landesweit am 31. Januar endet, machen von Ende März bis Anfang Juni Sondereinheiten der Forstpolizei mit Unterstützung von Komiteemitarbeitern Jagd auf Jäger. Da wundert es nicht, daß schon seit geraumer Zeit bei Europas Jagdfunktionären die Alarmglocken schrillen. Denn nicht nur die mit dem Verbot der Frühlingsjagd verbundene drastische Verkürzung der Jagdzeiten macht ihnen zu schaffen, die Jagd wird auch ansonsten zunehmend uninteressant. Folglich hängen ständig mehr Waidmänner ihre Flinte für immer an den Nagel. Alleine in Italien waren es seit Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie fast zwei Millionen. Dadurch sinkt auch der politische Einfluß der einst mächtigen Jäger und Vogelfänger. Dem norditalienischen Abgeordneten Michl Ebner von der Südtiroler Volkspartei, selbst begeisterter Jäger, ist diese für die Jägerschaft auf Dauer fatale Entwicklung nicht verborgen geblieben. Im September 2000 präsentierte er seinen Straßburger Parlamentskollegen eine Deklaration, mit der das lästige Verbot der Frühlingsjagd aus der Vogelschutzrichtlinie gestrichen werden sollte. In Zukunft sollten, so Ebners Vorstellungen, die Mitgliedsstaaten der EU die Jagdzeiten auf Zugvögel wieder nach eigenem Gusto festlegen können. Nach den Regularien der EU muß die Kommission dem Parlament eine neue Richtlinie vorlegen, wenn mindestens die Hälfte der Abgeordneten eine solche Deklaration innerhalb von zwei Monaten unterzeichnet. Zunächst schien es fast so, als würde Ebner sein Ziel erreichen. Zahlreiche Parlamentarier ließen sich unter dem Vorwand, es ginge nur um die Beschneidung der Kompetenzen der angeblich allmächtigen EU-Kommission, zur Unterschrift unter das Dokument überreden. Als das Komitee gegen den Vogelmord Anfang November 2000 von der drohenden Gefahr erfuhr, schienen die Tage der Vogelschutzrichtlinie beinahe schon gezählt. Ganze 60 Unterschriften von 314 nötigen fehlten den Jägern noch, um das Verbot der Frühlingsjagd zu kippen. Die Geschäftsstelle des Komitees in Bonn informierte umgehend sämtliche europäischen Partnerverbände. In enger Zusammenarbeit mit dem NABU, dem German Birdnet und der Deutschen Umwelthilfe wurden sämtliche deutschsprachige Europaparlamentarier eindringlich gebeten, die Deklaration nicht zu unterzeichnen oder ihre Unterschrift wieder zurückzuziehen. Und auch aus anderen europäischen Ländern, allen voran Italien und Frankreich, hagelte es Proteste. In so manchem Abgeordnetenbüro fielen vorübergehend die Computer aus, da sie die Flut der eingehenden Protest-Mails nicht mehr fassen konnten. Als dann auch noch, nach einer Pressemeldung des Komitees, der Kölner Express und andere große Zeitungen Namen und Fotos der Abgeordneten veröffentlichten, die trotz aller Proteste auch weiterhin für eine Aufweichung der Vogelschutzrichtlinie eintraten, scheiterte Ebners Initiative endgültig. Die Europafraktionen der Sozialdemokraten und der Grünen verweigerten ihr nahezu geschlossen die Unterstützung. Auch so mancher CDU-Abgeordnete zog seine Unterschrift wieder zurück. 40 deutsche Abgeordnete der CDU/CSU erwiesen sich indes als beratungsresistent und verweigerten sich jeglichen Argumenten. Aber dennoch, Europas Vogelschutzrichtlinie ist gerettet. Und nicht nur das: Auch die europäischen Naturschutzverbände haben erstmals eindrucksvoll demonstriert, daß sie trotz der scheinbaren Übermacht von 6,5 Millionen Jägern zwischen Sizilien und dem Nordkap politisch etwas bewegen können, wenn sie gemeinsam vorgehen. Gerade darauf wird es auch in Zukunft ankommen, denn die EU-Kommission bereitet augenblicklich eine Verordnung vor, mit der vor allem Deutschland, Spanien und Griechenland gezwungen werden sollen, die Jagdzeiten auf alle Zugvögel deutlich zu verkürzen. Es wird sicher nicht einfach werden, diese Verordnung unbeschadet durch den Ministerrat und das Europaparlament zu bringen, doch der gemeinsame Erfolg bei der Verteidigung des Verbots der Frühlingsjagd läßt hoffen.
Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 5 (2001)
(c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord
Autor: Eugen Tönnis
gedruckte Exemplare sind erhältlich beim Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel: 0228-665521, Fax: 0228-665280
Email: info@komitee.de
19.10.2004 11:25:31
159523 Besucher seit 20.04.2004.