Die politische Macht der Jägerlobby bröckelt. Internationale Naturschutzübereinkommen wie die Berner Konvention und die Europäische Vogelschutzrichtlinie sind, zwanzig Jahre nach Ihrem Inkrafttreten, immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Doch damit ist nun Schluß. Auf Antrag des Komitees gegen den Vogelmord hat die EU-Kommission Deutschland wegen Verletzung der Vogelschutzrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Jetzt muß die gesamte deutsche Jagdgesetzgebung auf den Prüfstand.
Als das Komitee im Januar 1999 der EUKommission eine umfangreiche Umweltbeschwerde präsentierte, in der gut zwei Dutzend Verstöße gegen die Vogelschutzrichtlinie aufgelistet wurden, reagierten Jagdfunktionäre nur mit Hohn und Spott. Das Komitee behaupte "Unsinn", giftete Constantin Baron Heereman, Präsident des Deutschen Jagdschutzverbandes, in einer bundesweit verbreiteten Pressemeldung. Die Deutsche Jagdzeitung wähnte gar, es sei wohl mehr ein Komitee rheinischer Narren im Karneval denn eine Vogelschutzvereinigung am Werk. Auch die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder sahen durchweg "keinen Handlungsbedarf". Die Jagd auf Möwen und Tauben zur Brutzeit, so ließ man uns wissen, sei ebenso rechtens wie die Tötung von jährlich Tausenden nach EU-Recht geschützten Greifvögeln, Reihern und Kormoranen, die Jagd in Europäischen Vogelschutzgebieten oder der Beschuß von Enten- und Gänseschwärmen in stockfinsterer Nacht. Dies sah die EU-Kommission allerdings ganz anders. Nach einem vom Komitee eingereichten Sachverständigengutachten des Ornithologen Prof. Dr. Gerhard Thielcke forderte sie die Bundesregierung am 24. Oktober 2000 u.a. auf - die Frühlingsjagd auf Möwen, Tauben und Rabenvögel, - die Jagd auf Vögel zur Nachtzeit und - die Jagd auf Reiher und Dutzende seltene Entenarten zu untersagen. Doch im Berliner Landwirtschaftsministerium, zu diesem Zeitpunkt noch unter Leitung des SPD-Politikers und Jägers Karl Heinz Funke, dachte man gar nicht daran, der Aufforderung nachzukommen. Das änderte sich erst, als Funke Anfang 2001 über den BSE-Skandal stolperte und Renate Künast von den Grünen das Ressort übernahm. Erstmals saß eine Ministerin auf dem Chefsessel, die nicht selbst auf die Jagd geht. Aber auch Künast wurde von ihren Sachbearbeitern, übernommen von den Amtsvorgängern, zunächst hemmungslos ausgebremst. Der zuständige Referatsleiter des Ministeriums gründete sogar gemeinsam mit anderen Jägern ein "Forum Natur", das nur ein Ziel verfolgte: alle wirklichen Änderungen im Jagdrecht zu verhindern. Vom Komitee gegen den Vogelmord um Hilfe gebetene Abgeordnete aller Parteien winkten weitgehend ab. Während sich CDU, CSU und PDS in nichtssagende Floskeln hüllten, ließ der Düsseldorfer FDP-Landtagsabgeordnete Felix Becker sinngemäß wissen, nicht die deutsche Jagdgesetzgebung müsse an die EU-Vogelschutzrichtlinie, sondern vielmehr umgekehrt die Vogelschutzrichtlinie an das deutsche Jagdgesetz angepaßt werden. Düsseldorf Helau - man fragt sich, wo hier die Narren sitzen. Ulrike Mehl, bei der SPD Bundestagsfraktion zuständig für den Artenschutz, fand immerhin, die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie dauere schon viel zu lange. Wirkliche Hilfe kam nur von der grünen Abgeordneten Christa Nickels. Es ginge nicht an, so ließ sie Renate Künast wissen, daß die eigenen Referatsleiter in aller Öffentlichkeit gegen die Vogelschutzrichtlinie opponierten, anstatt sie endlich umzusetzen. Tatsächlich wurde der zuständige Sachbearbeiter anschließend von der Spitze des Ministeriums "zur Treue zum Dienstherrn ermahnt", sein "Forum Natur" verstummte ebenso rasch, wie es angetreten war. Gleichzeitig verschaffte Nickels den Komiteemitarbeitern im September 2001 einen Termin beim zuständigen Staatssekretär, Matthias Berninger. Berninger, sichtlich beeindruckt von den zahlreichen Protestschreiben der Komiteemitglieder sowie 50.000 Unterschriften gegen die Zugvogeljagd, die ihm bei dem Gespräch übergeben wurden, konnte tatsächlich mit dem Entwurf einer neuen Bundesjagdzeitenverordnung aufwarten. Doch nun blockten die Länder ab, die im Bundesrat solchen Verordnungen zustimmen müssen. Das Vorhaben schien trotz des Engagements der grünen Politiker Künast, Nickels und Berninger zu scheitern. Bedrängt von den Bundesländern und Jagdfunktionären, bat Ministerin Künast die EU-Kommission um weitere Fristverlängerung. Doch die dachte gar nicht daran. Statt dessen beschloß EU-Umweltkommissarin Margott Wallström Ende Dezember 2001, Deutschland wegen Nichtumsetzung der Vogelschutzrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Das half. Jetzt gaben auch die meisten Bundesländer, bis auf Bayern und Baden- Württemberg, ihren Widerstand endgültig auf. Niedersachsen und Brandenburg versuchten sogar noch im Bundesrat, zusätzlich zu dem von Künast präsentierten Entwurf, die Streichung der Jagdzeit für Hermelin, Mauswiesel, Iltis, Türkentaube, fast alle Möwen- und zahlreiche weitere Entenarten durchzusetzen, leider erfolglos. Wer allerdings nun glaubt, Deutschlands Jäger würden sich mit den neuen Bestimmungen abfinden, der irrt. Ausnahmegenehmigungen zur Jagd auf Tauben zur Brutzeit könnten in Nordrhein-Westfalen, so ließ das Düsseldorfer Umweltministerium in der Jagdpresse wissen, auch großzügig telefonisch erteilt werden. Dortmunds Oberbürgermeister Dr. Langmeyer blies sogar noch am 23. März, einen Tag nach Verabschiedung der neuen Schonzeiten durch den Bundesrat, in den städtischen Grünanlagen zur Taubenjagd. Die Vogelschutzrichtlinie, so teilte er dreist mit, gelte für ihn nicht. Dem Staatsanwalt indes entging er nur, weil die Jagdzeitenverordnung am 23. März noch nicht offiziell verkündet worden war. Das muß sie aber, um Rechtskraft zu erlangen. Und auch die gängige Praxis, die Bejagung von Tauben, Gänsen und anderen Vögeln zur Brutzeit per Ausnahmegenehmigung zu gestatten, ohne sich um die Vogelschutzrichtlinie zu scheren, beschäftigt nach einer neuen Umweltbeschwerde des Komitees die EU-Kommission. Derweil wird die in Luxemburg wegen Verletzung der Vogelschutzrichtlinie anhängige Klage durch die neue Jagdzeitenverordnung alleine nicht abgewendet werden können. Auch das Bundesjagdgesetz muß - erstmals nach einem Vierteljahrhundert - in der nächsten Legislaturperiode grundlegend überarbeitet werden. Deutschlands Jägern graust bereits jetzt davor. Denn eins ist sicher: Das Komitee gegen den Vogelmord wird gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden alles daran setzen, alle Vogelarten, aber auch Marder, Wölfe, Elche, Luchse, Seehunde und andere Säugetiere endlich aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen. Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 6 (2002) (c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord Autor: Eugen Tönnis gedruckte Exemplare sind erhältlich beim Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel: 0228-665521, Fax: 0228-665280, Email: info@komitee.de
19.7.2004 13:52:16
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