Von Falknern wird immer wieder behauptet, daß Greifvogelaushorstungen in Deutschland nicht mehr vorkommen, weil der Bedarf der Jäger durch Zucht gedeckt wird und die Zuchttiere erschwinglich sind. Falknerorganisationen verweisen auf ihre Zuchterfolge und auf die angeblich geringen Preise. Ein aktueller Fall in Ostdeutschland zeigt dagegen wieder einmal in erschreckender Weise, in welchem Umfang Greifvögel auch in Deutschland illegal ausgehorstet werden. Er bestätigt Greifvogelschützer und ihre Aussagen, daß der illegale Handel weiterhin einen erheblichen Umfang hat und eine Bedrohung für viele Arten darstellt.
Aufgrund eines Hinweises der RSPB (Königlicher Vogelschutzverband Großbritanniens) führten die Landeskriminalämter Brandenburg und Sachsen umfangreiche Ermittlungen mit hohem technischen und personellen Aufwand durch. Am 26. Juni 2001 wurden bei vier Verdächtigen Durchsuchungen der Grundstücke durchgeführt und über 70 lebende Greifvögel und Eulen sowie zwei Kolkraben beschlagnahmt. Die zwei Haupttäter, beides bekannte Jäger und Falkner, kamen in Untersuchungshaft. Der Drahtzieher mit besten Beziehungen zu Greifvogelhändlern mit zweifelhaftem Ruf sitzt weiterhin in der JVA Dresden. Der zweite Haupttäter ist nach einem umfangreichen Geständnis vorerst wieder auf freiem Fuß. Sie haben langjährige Haftstrafen wegen schwerer Jagdwilderei, illegalem Handel, mittelbarer Falschbeurkundung sowie Betrug zu erwarten. Durch den Handel mit den Tieren haben sie Erlöse in Höhe von mehreren hunderttausend DM erzielt. Ermittlungen ergaben, daß die Gruppe allein in den letzten 5 Jahren über 80 Habichte, mehr als 70 Kolkraben, 66 Rotmilane, 19 Schwarzmilane und 14 Sperber aushorstete, in Jagdzeitschriften annoncierte und verkaufte. Abnehmer waren Falkner und Besitzer von Falkenhöfen in Deutschland, Österreich, Spanien, Belgien und Großbritannien. Über mehrere Jahre konnten die Tierhändler mit den vielen Aushorstungen den Markt kaum befriedigen. Gerne wurde gutgläubig oder wohlwissend von Tiersammlern und Falknern auf diese Vögel zurückgegriffen, um eigene "Sammlungen" zu komplettieren. Es wurden Eier oder Küken aus den Nestern entnommen, damit sie noch mit geschlossenen Ringen gekennzeichnet werden konnten. Diese Kennzeichnungsmethode sollte als Beweis für Gefangenschaftszucht dienen. Wie man aber sieht, taugt sie nicht als Beleg. Nur der DNS-Abstammungstest gibt tatsächlich den Behörden die Sicherheit, daß die von den Haltern behaupteten Zuchten auch wirklich stattgefunden haben. Jahrelang wurden die ausgehorsteten Vögel bei der zuständigen Naturschutzbehörde mehr oder weniger ungeprüft als Nachzuchten deklariert, obwohl derartige umfangreiche Zuchterfolge biologisch unmöglich sind. Bis zum vergangenen Jahr wurden auch ohne Probleme dafür Vermarktungsgenehmigungen ausgestellt, die inzwischen vom Regierungspräsidium Dresden zurückgenommen worden sind. Da für Kolkraben keine besonderen Handelsdokumente vorgeschrieben sind, wurden sie gegen Quittung und ohne Kontrolle der Jagdbehörde verkauft, obwohl z.T. nicht ein einziger Altvogel zur Zucht im Bestand der Wilderer war. Selbst Stadtverwaltungen und Filmtierschulen haben sich mit diesen Tieren eingedeckt. Bei heimischen Greifvögeln, die alle nach Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten zählen und in der EU-Verordnung zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Anhang A aufgeführt sind, ist eine EUVermarktungsgenehmigung erforderlich. Diese kann nur für gezüchtete Tiere und nicht für Naturentnahmen erteilt werden, und schon gar nicht für gewilderte Exemplare. Der Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Mitarbeiter der zuständigen Naturschutz- und Jagdbehörden. Die Bundeswildschutzverordnung verbietet die Haltung von 17 heimischen Greifvogelarten und läßt für Falkner insgesamt nur 2 Exemplare der Arten Habicht, Wanderfalke oder Steinadler zu. Ausnahmemöglichkeiten für die anderen Arten bestehen nur für die Lehre und Forschung, Aussetzungsprojekte und öffentliche Zoos. Somit sind Haltung und Schaustellung z.B. von Milanen, Bussarden und Turmfalken in privaten Zoos, bei Falknern oder auf Falkenhöfen verboten - und auch nicht genehmigungsfähig. Wie die Jagdund Naturschutzbehörden diese Verbote in Deutschland umsetzen, kann jeder Besucher privater Zoos und Greifvogelschaubetriebe erleben; fast überall finden sich diese Arten, ohne daß die Behörden einschreiten. Der Fall zeigt wieder deutlich, daß viele Naturschutzbehörden überfordert oder nicht gewillt sind, ihren Aufgaben nachzukommen. Eine alte Forderung der Naturschützer ist, daß bei Greifvögeln und anderen bedrohten Arten Jungvögel von den Naturschutzbehörden nur dann akzeptiert werden, wenn ein amtlich überwachter DNA-Fingerprint die Zucht beweist. Ein Großteil der in Brandenburg und Sachsen beschlagnahmten Greifvögel wurde ausgewildert. 13 Rotmilane gingen für ein Wiederansiedlungsprojekt der RSPB nach Schottland. Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 6 (2002) (c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord gedruckte Exemplare sind erhältlich beim Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel: 0228-665521, Fax: 0228-665280, Email: info@komitee.de
7.2.2006 13:01:58
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