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Feuer frei zur Schonzeit

Deutschlands Jagdfunktionäre und die Jagdpresse fühlen sich immer wieder dazu berufen, die 350.000 bundesdeutschen Waidmänner über die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Jagd- und Schonzeiten zu informieren. So soll verhindert werden, daß aus purer Unwissenheit Tiere während der Schonzeit getötet werden - eine an sich lobenswerte Absicht. Der einzige Schönheitsfehler: Die Angaben sind oft nicht korrekt.

Im September 2001 wurden Komiteemitarbeiter bei der Kontrolle der via Jagdpresse und Internet verbreiteten Angaben erstmals fündig. Auf der Homepage des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen wurde der Sturmmöwe, an Rhein und Ruhr akut bedroht und deshalb seit 1976 ganzjährig geschützt, eine großzügig bemessene Jagdzeit von Mitte August bis Ende April eingeräumt. Anwaltliche Post des Komitees stoppte die Falschangaben. Ob es sich dabei nur um einen bedauerlichen Irrtum, Absicht oder pure Schlamperei handelte, ist kaum nachzuvollziehen. Auf gar keinen Fall aber ist es ein Einzelfall. Kurze Zeit später langte die Deutsche Jagdzeitung zu. Auf einem Foto, das die Jagdstrecke einer Gesellschaftsjagd auf Langeoog zeigt (Heft v. 9.9.01, S. 15), baumelte zwischen getöteten Kaninchen auch eine seltene Nonnengans, bundesweit ganzjährig geschützt. Vom Komitee gegen den Vogelmord darauf aufmerksam gemacht, behauptete die Redaktion in der folgenden Ausgabe, das Tier sei verendet am Deich gefunden worden. Schon erstaunlich, daß Deutschlands Jäger neuerdings die Jagdstrecke (oder vielleicht sogar ihre Küche?) mit in der Natur gefundenem Aas anreichern. In der Ausgabe der Deutschen Jagdzeitung vom März 2002 war es dann wieder so weit. Rabenvögeln wurde in Nordrhein- Westfalen eine Jagdzeit bis Ende März verpaßt. Dabei hatte das Düsseldorfer Umweltministerium bereits am 15. Februar die Jagd auf Rabenvögel im März verboten, nicht zuletzt, weil die Tiere dann bereits vielfach brüten. Doch anstatt sich für die falschen Informationen zu entschuldigen, fiel man in der Aprilausgabe mit purer Polemik über Landesumweltministerin Bärbel Höhn her. Noch langsamer reagierte die Internethomepage "jagd.de" auf die Neuregelung. Fast zwei Monate nach Inkrafttreten hatte sie sie immer noch nicht in ihren Jagdzeitenkalender eingearbeitet. Das Komitee hat inzwischen alle Jagdzeitschriften und Jagdverbände in einem Schreiben zu mehr Sorgfalt bei der Verbreitung von Informationen über die Jagdzeitenregelungen aufgefordert. Wenn man schon meint, seine Mitglieder über gesetzliche Regelungen unterrichten zu müssen, dann sollte dies auch korrekt erfolgen. Bei zukünftigen Falschangaben werden wir es jedenfalls nicht mehr mit freundlichen Mahnschreiben bewenden lassen, sondern strafrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten.

Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 6 (2002)

(c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord

Autor: Eugen Tönnis

gedruckte Exemplare sind erhältlich beim Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel: 0228-665521, Fax: 0228-665280, Email: info@komitee.de

19.7.2004 13:06:30



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