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5 vor 12 für die Jagd

Bei den deutschen Jägern herrscht Krisenstimmung. Deutschlands oberster Grünrock, DJV-Präsident Heereman, zitierte erst kürzlich die Vorsitzenden der Landesjagdverbände zu einer außerordentlichen Beratung nach Bonn.Der Grund: Verbraucherschutzministerin Künast (Bündnis 90/Die Grünen) will das Bundesjagdgesetz reformieren. Und wie es aussieht, hat sie vor, von dem veralteten Machwerk aus der Feder des NS-Reichsjagdmeisters Hermann Göring wenig übrig zu lassen.

Renate Künast hatte bereits im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt, daß sie sich gegen die mächtige Jägerschaft durchzusetzen vermag. Nach einer Umweltbeschwerde des Komitees gegen den Vogelmord hatte sie die Jagdzeitenverordnung novelliert und dabei die Jagd auf Vögel deutlich eingeschränkt. Mit  der im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen beschlossenen Novellierung des Bundesjagdgesetzes könnte die Jagd in Deutschland nun erstmals wirklich grundlegend reformiert und damit an moderne ökologische Erkenntnisse angepaßt werden.

Die Abschaffung der Jagd ist indes natürlich nicht zu erwarten. Wer bei den bevorstehenden Beratungen ernst genommen werden will, muß einen realistischen und gut begründeten Forderungskatalog vorlegen. Das Komitee gegen den Vogelmord hat deshalb einen umfangreichen "Wunschzettel" in Berlin eingereicht und damit begonnen, bei Politikern für die Vorschläge zu werben.

Ein ganz zentraler Punkt bei unseren Forderungen ist die Verkürzung des Kataloges der jagdbaren Arten. über 125 Tierarten sind in Deutschland jagdbar, darunter 100 Vögel. Elche, Wisente, Seehunde, Fischotter und Luchse gehören ebenso dazu wie Wachteln, Haselhühner und Waldschnepfen nebst 34 Greifvogel- und 23 Entenarten. Das Komitee fordert eine völlige Streichung aller Vogelarten und die Herausnahme aller gefährdeten und nicht sinnvoll nutzbarer Säugetiere. Die Verwendung des Fettes von Murmeltieren und die Herstellung von Rasierpinseln aus Dachshaaren ist dabei ebensowenig sinnvoll wie die Verarbeitung von Füchsen zu Pelzmänteln. In unserem Forderungskatalog schlagen wir der Bundesregierung daher vor, nur noch Rehe, Wildschweine, Rot- und Damhirsche zur Jagd freizugeben. Damit wären in Deutschland nur noch so viele Tiere jagdbar wie in den in Umweltfragen immer sehr fortschrittlichen Niederlanden.

Auch die Jagdzeiten sind ein wichtiges Thema. Anders als in den meisten anderen Ländern Europas ist in Deutschland an jedem Tag im Jahr die Jagd auf mindestens drei Tierarten erlaubt. Vor allem wegen der Störungen während der Brutzeit im Frühjahr und rastender Zugvögel im Winter fordern wir eine generelle Beschränkung der Jagd auf die Zeit vom 1. September bis Ende Dezember. Damit hätte man auch der beliebten und unseligen Trophäenjagd auf Rehe ein Ende gesetzt, denn diese tragen nur im Frühling ihr Geweih.Die Jagd während der Nacht, so unsere Forderung, ist völlig zu verbieten und Sonnenauf- und -untergang als Begrenzung der Jagdzeit festzusetzen. Die Verwechslung von Tierarten in der späten Dämmerung oder in stockfinsterer Nacht wäre dann nicht mehr möglich.

Die Jagd in sämtlichen Naturschutzgebieten, Nationalparks, EU-Vogelschutzund FFH-Gebieten muß eingestellt werden. Diese Schutzgebiete, die gerade 5% unserer Landschaft ausmachen, sind die letzten Rückzugsgebiete für die Tiere und sollen ihren Fortbestand sichern. In diesen Gebieten, so die Forderung des Komitees und praktisch aller anderer Verbände, muß die Jagd völlig ruhen. In Deutschland müssen Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem eigenen Land dulden. Sie haben nicht die Möglichkeit, die Jäger von ihrem Eigentum zu weisen. Ein Tierfreund hatte gegen eine ähnliche Regelung in Frankreich vor dem internationalen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und bekam von den Richtern Recht. Sie urteilten, daß die Zwangsbejagung den Grundstücksbesitzer in seinen Eigentumsrechten einschränkt. Wir fordern daher, daß ein einfacher Antrag auf Herausnahme eines Grundstückes bei der zuständigen Jagdbehörde ausreicht, um die Jagd auf dem betreffenden Stück Land zu verbieten. Mit diesem Mittel könnten Naturfreunde, die eine kleine Wald- oder Ackerparzelle besitzen, der Jagd auf ihrem eigenen Grund und Boden ein Ende bereiten.

Mit dem Ende der Jagd auf Vögel und kleine Säugetiere (dem sog. "Niederwild") bekäme man gleich mehrere Probleme in den Griff. Zum einen wäre die Verwendung von Schrot verboten, denn nur "Niederwild" darf mit dem heimtückischen Geschoßhagel, der die meisten Tiere nur verletzt, geschossen werden. Zugleich wäre der Falknerei, der Jagd mit abgerichteten Greifvögeln, die Daseinsberechtigung entzogen, da man mit den Falken nur "Niederwild" jagt. Auch die Jagd mit Fallen wäre mit einem Schlag vorüber, denn es sind nur die kleinen Raubtiere wie Wiesel, Marder und Fuchs, die mit Fallen gejagt werden. Natürlich wäre mit dem Jagdverbot auch das Aussetzen von Fasanen hinfällig. Bislang setzen Deutschlands Jägerjährlich Tausende der bunten Hühnervögel aus, um sie wenige Wochen später wieder abzuschießen. Unabhängig davon müßten die Verwendung von Schrot und Fallen, das Aussetzen von jagdbaren Tieren und der Einsatz von Greifvögel bei der Jagd explizit verboten werden. Ebenfalls in die Liste der Verbote gehört die Wildfütterung, die Medikamentierung von Wildtieren, die Anlage von Wildäckern und die Verwendung jeglicher bleihaltiger Munition.

Eine weitere Forderung des Komitees ist mehr redaktioneller Natur. Im Jagdgesetz sind Begriffe der Jägersprache in fast jedem Satz zu finden. Jagdbare Tiere heißen "Wild", Geweihe sind "Stangen" und die zu den Paarhufern gehörenden Hirsche und Rehe werden zu "Schalenwild". Auch die ominöse "Waidgerechtigkeit" findet sich an mehreren Stellen im Gesetz, ohne eine Erläuterung, um was es sich dabei überhaupt handelt. Auffällig ist auch die Verwendung von frei erfundenen Tiernamen wie "Rotwild" für Rothirsche und "Schwarzwild" für Wildschweine. In welcher Sprache die Jäger an ihren Stammtischen miteinander plaudern, mag ihnen überlassen sein. Im Gesetz wie auch in der behördlichen Praxis sollten jedenfalls klare Begrifflichkeiten und eindeutige Tiernamen Verwendung finden.

Eine europaweite Einzigartigkeit stellt die deutsche Lösung der Jagdkontrolle dar. Während es in Italien und Frankreich die Forstpolizei gibt, in Spanien eine Sondereinheit der Guardia Civil und in den Niederlanden die Umweltinspektion, überwachen sich in deutschen Landen die Jäger selber. Der Gesetzgeber hat dabei großzügig übersehen, daß die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Jagdrechtes praktisch ausschließlich von Jägern begangen werden. Um hier endlich eine echte Kontrollinstanz zu schaffen, müßten die für die Polizei zuständigen Länder mit dem Aufbau von Sondereinheiten für Umwelt-und Jagdrecht beauftragt werden.

Letztendlich muß auch darüber gesprochen werden, ob es überhaupt einer Schar von 300.000 Hobbyjägern bedarf, um die Paarhufer (Hirsche, Schweine und Rehe) - dort wo es überhaupt nötig ist - zu regulieren. Als Alternative zu dem derzeitigen ungeordneten Treiben wäre ein vom Staat überwachtes Wildtiermanagement möglich, mit dessen Durchführung überwiegend Berufsjäger und, wenn nötig, vertrauenswürdige Privatpersonen eingesetzt werden sollten.

Die Aussicht auf eine durchgreifende Reform des Bundesjagdgesetzes sind heute so gut wie noch nie zuvor. Die Jagdverbände haben zwar angekündigt, gegen die bevorstehenden Änderungen vor Gericht zu gehen und auch von den CDU-regierten Bundesländern im Bundesrat ist nichts Gutes zu erwarten. Gemeinsam mit den anderen Natur- und Tierschutzvereinen sollte es uns aber dennoch gelingen, die Forderungen zumindest zum Teil durchzusetzen. Jagd und Jäger würden damit einen ganz gehörigen Schritt in Richtung Museum machen.

Artikel erschienden im Artenschutzbrief Nr7 (2003)
Autor: Alexander Heyd
Heftbestellung: Komitee gegen den Vogelmord: info@komitee.de


9.6.2004 9:14:56



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