Anlässlich der Jagd auf arktische Wildgänse in Brandenburg und Sachsen-Anhalt hat das Komitee gegen den Vogelmord auch im Winter 2002/03 umfangreiche Kontrollen in den Überwinterungsgebieten der Gänse durchgeführt. Dabei wurden erneut zahlreiche Verstöße gegen jagd- und naturschutzrechtliche Bestimmungen dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Im Visier hatten die Komitee-Mitarbeiter vor allem solche Jäger, die trotz eindeutiger Verbote in Naturschutzgebieten auf überwinternde Wildgänse schossen.
Es ist der 2. November 2002, um 7.00 Uhr morgens, etwa 30 Stunden nach dem offiziellen Beginn der Gänsejagd in Deutschland. Noch liegt Frühnebel über den Wiesen an der alten Elbe bei Jerichow. Aus dem Dunst dringt das Geschrei von etwa 3000 arktischen Bless-, Saat und Graugänsen, die sich eine überflutete Fläche im Naturschutzgebiet als Rastgewässer ausgesucht haben. Auch einige Singschwäne haben hier die Nacht verbracht. Mit ihrem melodischen Trompetengesang blasen sie zum Aufbruch zu ihren Nahrungsflächen. Einen halben Kilometer entfernt beobachten sechs Mitarbeiter des Komitees das Naturschauspiel durch ihre Ferngläser. Noch ist alles ruhig, der Großteil der Tiere befindet sich noch im Schutzgebiet. Dort ist die Jagd auf Wildgänse streng verboten, um die Tiere wenigstens an ihren Ruheplätzen zu schonen. Trotzdem hat es in den letzten Jahren immer wieder Jäger gegeben, die diese Vorschrift dreist ignorierten. Ganze Jagdgesellschaften wurden dabei beobachtet, wie sie im Morgengrauen die Schlafplätze umstellten und das Feuer auf die aufgeschreckten Gänse eröffneten. Innerhalb weniger Minuten wurden so dutzende Tiere erlegt. Das wollen die Komitee- Mitarbeiter diesmal verhindern. Doch es scheint ruhig zu bleiben an diesem Morgen. Schemenhaft erkennen die Naturschützer im Dunst die ersten Keilformationen von Gänsen, die den Schlafplatz verlassen.
Dann geht alles ganz schnell: Zwei Geländewagen mit Gütersloher Kennzeichen preschen am Feldweg entlang des Deiches auf die Überflutungsfläche zu und parken direkt vor den rastenden Tieren. Heraus springen fünf Jäger, die sich mit ihren Flinten sofort um den Deich vor dem Schlafgewässer postieren. Während drei Lodengrüne am Deich, also unmittelbar am Rand des Schutzgebietes, lauern, bewegen sich zwei Jäger zwischen einigen Büschen auf die Masse der Gänse zu. Die haben die Gefahr anscheinend bemerkt, rufen unruhig und flattern verstört durcheinander. Die Jäger befinden sich nun innerhalb der Schutzzone und warten auf den ersten Abschuß. Das ist der Moment, in dem die Komiteemitarbeiter ihr Versteck verlassen und im Laufschritt in Richtung der Waidmänner eilen. Etwa 5 Minuten später ist die Stelle mit den verdutzten Jägern erreicht. "Das darf doch wohl nicht wahr sein! Sie jagen hier mitten in einem Naturschutzgebiet, wo die Jagd auf Vögel verboten ist. Bitte hören Sie sofort damit auf!". Einer der Jäger wird zornig und fordert die Vogelschützer auf, zu "verschwinden" und sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Seinen Kollegen scheint es inzwischen zu dämmern, daß man sie gerade in flagranti bei der illegalen Jagdausübung erwischt hat. Man versucht es mit der Flucht nach vorne: Einer der Herren gibt sich als Angestellter des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt zu erkennen. Sein Arbeitgeber - so der Hubertusjünger - würde die Komiteeleute schon zur Rechenschaft ziehen und wegen Jagdstörung anzeigen. Angesichts der vorangegangenen Verstöße durch die Jäger ein plumper und fruchtloser Versuch, den Spieß umzudrehen. Besonders peinlich: Eben dieser Vertreter des Landesjagdverbandes versprach im vorangegangenen Sommer in Anwesenheit von Vertretern des Regierungspräsidiums Magdeburg und weiteren Behörden vor Ort, daß man in Zukunft auf die Einhaltung des Jagdverbotes im Schutzgebiet achten wolle. Weiterhin wurde derzeit versichert, auch auf die Jagd am Rand der Schutzflächen zu verzichten. Ein leeres, weil gebrochenes Versprechen. Auch an den folgenden Tagen gab es für die Komitee-Mitarbeiter viel zu tun. Insgesamt wurden bei diesem ersten Einsatz 21 Jäger dabei ertappt, wie sie in Schutzgebiete eindrangen und dort trotz eindeutiger Jagdverbote das Feuer auf rastende Gänse eröffneten. Bei Rathenow beendeten vom Komitee alarmierte Polizeibeamte eine Gesellschaftsjagd am Rande des Naturschutzgebietes "Gülper See". Fünf Gastjäger - ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen - wurden dabei erwischt, wie sie in unmittelbarer Nähe eines Schlafgewässers zahlreiche Gänse erlegten. Dabei wurde auch ein streng geschützter Kranich von Schrotkugeln der Jäger verletzt. Am Sonntagmorgen musste die Polizei erneut ausrücken, weil an der selben Stelle erneut Schüsse aus dem Schutzgebiet zu hören waren. Diesmal waren gleich 9 Gastjäger in der Jagdverbotszone unterwegs und schossen dort Gänse ab. Gegen die ertappten Jäger wurde Anzeige wegen Verstößen gegen das Landesjagdgesetz Brandenburg, das Bundesjagdgesetz sowie Missachtung der Verordnung der entsprechenden Naturschutzgebiete erstattet.
Das Komitee wird auch im Winter 2003/04 wieder vor Ort überwachen, ob Jäger bei der Gänsejagd gegen Schutzvorschriften verstoßen. Hauptaugenmerk gilt dabei den europäischen Vogelschutzgebieten entlang der Flüsse Elbe und Havel, in denen auch ein Großteil der nord- und osteuropäischen Populationen der streng geschützten Kraniche überwintert.
Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 7 (2003)
(c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord
Autor: Alexander Heyd
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9.6.2004 9:06:14
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