Vermarkten oder Schützen? Das ist die Formel, mit der man die Verhandlungen auf der 12. Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im November 2002 in Santiago de Chile zusammenfassen kann. Während Artenschützer versuchten, Handelsverbote für bedrohte Arten durchzusetzen, forderte die Lobby der Tierhändler, Walfänger und Elfenbeinexporteure höhere Ausfuhrquoten und Kontingente für den Handel mit Papageien, Walen, Elefantenstoßzähnen und Reptilien.
Insgesamt standen in diesem Jahr 44 Anträge zur Änderung des Schutzstatus verschiedener Tier- und Pflanzenarten auf der Tagesordnung. Im Mittelpunkt des Interesses stand dabei die von verschiedenen afrikanischen Staaten geforderte Lockerung des Handelsverbotes für Elefanten-Elfenbein. Entgegen den Forderungen von Naturschutzverbänden entschieden die Konferenzteilnehmer, daß ab Mai 2004 sechzig Tonnen Elfenbein aus Lagerbeständen in Botswana, Namibia und Südafrika auf den Markt gebracht werden dürfen. Obwohl der Handel mit strengen Auflagen verbunden wurde, fürchten Artenschützer, daß durch diese Freigabe auch wieder Absatzmöglichkeiten für illegales Elfenbein geschaffen wurden. "Hier wurde eine Entscheidung getroffen, deren Folgen nicht kontrollierbar sind", kritisiert Daniela Freyer von der Organisation Pro Wildlife. Positives ist beim Schutz verschiedener asiatischer Großkatzen sowie einiger Wal- und Papageienarten zu vermelden. So wurde ein Antrag Indiens, den Schutz von Schneeleoparden, Nebelpardern und Asiatischen Leoparden zu verbessern, gegen den erbitterten Widerstand der chinesischen Delegation angenommen. China gilt als Hauptabnehmer für Knochen von Raubkatzen, die dort in großen Mengen zu traditioneller Medizin verarbeitet und verkauft werden. Ebenfalls bedroht durch traditionelle chinesische Medizin sind Seepferdchen. Mehr als 24 Millionen Stück wurden bisher jedes Jahr in Asien getrocknet und zu dubiosen Potenzmitteln verarbeitet. Zumindest mit diesem unkontrollierten Handel ist jetzt Schluss. Das Plenum entschied, daß Seepferdchen in Anhang II des Vertrages aufgenommen werden. Die Exportländer müssen nun versichern, daß die Tiere aus legalen Fängen stammen, die den Bestand der Population nicht gefährden.
Eine klare Absage erteilte die Konferenz dem kommerziellen Walfang. So wurde ein Antrag Japans abgelehnt, mit dem die bisher verbotene Jagd auf Zwergwale wieder zugelassen werden sollte. Ebenfalls auf Ablehnung stieß ein Antrag Georgiens, in dem Handelsquoten für den bedrohten Schwarzmeertümmler gefordert wurden. Die Konferenz beschloß, das bisher bestehende Handelsverbot für diese Delfinart nicht aufzuweichen. Erhöht wurde indes der Schutzstatus von drei Papageienarten: Neben den Anträgen von Costa Rica und Mexiko, in denen ein weltweites Handelsverbot für wildgefangene Gelbnackenbzw. Gelbkopfamazonen gefordert wurde, stimmten die Konferenzteilnehmer auch einem Antrag Deutschlands zu, südamerikanische Gebirgsaras für den kommerziellen Handel zu sperren. Die Bundesregierung entsprach damit einer Forderung des Komitees, das im Vorfeld der Konferenz von Umweltminister Trittin einen entsprechenden Antrag gefordert hatte (siehe Artenschutzbrief Nr. 5).
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Viele Tierarten sind weltweit durch Wilderei und illegalen Handel in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Angesichts dieser Bedrohung wurde im Jahr 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) - unterzeichnet. Das WA verpflichtet seine Mitgliedsstaaten, den grenzüberschreitenden Handel mit bedrohten Arten einzuschränken und zu überwachen. Deutschland hat das Abkommen 1976 ratifiziert. Die Staaten der europäischen Union sind seit 1984 per Verordnung zur Anwendung des WA verpflichtet. Je nach Grad der Gefährdung sind die durch das WA geschützten Arten in einem von drei Anhängen aufgelistet.
In Anhang A sind Arten aufgeführt, die als vom Aussterben bedroht gelten oder deren Bestände durch kommerzielle Wilderei beeinträchtigt werden. Für wildgefangene Exemplare dieser Arten gilt ein weltweites Handelsverbot. Insgesamt sind im Anhang A etwa 700 Arten erfaßt, darunter alle Wale und Meeresschildkröten,verschiedene Papageien, Greifvögel, Eulen, Kraniche, bestimmte Arten von Bären, Katzen, Krokodilen und Landschildkröten. In Deutschland stehen diese Arten unter strengem Schutz.
Anhang B enthält etwa 5000 Tierarten, deren Bestände nach Meinung der Vertragsstaaten zwar noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung zulassen, deren Handel jedoch streng kontrolliert wird. Im Anhang B sind u.a. sämtliche Riesenschlangen, Krokodile, Warane und Pfeilgiftfrösche, alle Affen-, Bärenund Katzenarten sowie sämtliche Greifvögel, Eulen, Kraniche, Flamingos und Papageien aufgelistet. In Deutschland sind diese Arten besonders geschützt
Anhang C enthält solche Arten, die von einer der Vertragsparteien in ihrem Hoheitsgebiet einer besonderen Regelung unterworfen sind. So können bestimmte Ursprungsländer ihre heimischen Arten mit speziellen Handelsbeschränkungen belegen. In diesem Rahmen hat etwa Kanada seine einheimischen Walroßbestände aufgenommen, Ghana seine Wasservögel oder Tunesien seine Gazellen.
Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 7 (2003)
(c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord
Autor: Axel Hirschfeld
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9.6.2004 10:06:20
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