Artenschutzbrief Nr. 11.


Artenschutzbrief Nr. 10.


Artenschutzbrief Nr. 9.


Artenschutzbrief Nr. 8.

Artenschutzbrief Nr. 7.

Artenschutzbrief Nr. 6.

Artenschutzbrief Nr. 5.

Artenschutzbrief Nr. 4.

Artenschutzbrief Nr. 3.

Artenschutzbrief Nr. 2.

Artenschutzbrief Nr. 1.

KURZMELDUNGEN

2.700 tote Vögel in Särgen geschmuggelt Budapest: Am 31. Januar. 2003 entdeckten Zöllner an der ungarisch-rumänischen Grenze in einem italienischen LKW mehr als 2.700 tote Vögel, darunter Lerchen, Wiesenpieper, Finken sowie seltene Würger und Greifvögel. Versteckt war die heiße Ware in Särgen. Bei einer Routinekontrolle mit einem Röntgengerät fiel den Zöllnern auf, daß die Totenkisten randvoll mit geschützten Arten gefüllt waren. Die Schmuggelware hatte einen geschätzten Gesamtwert von 108.000 Euro und sollte vermutlich nach Italien gebracht werden, wo es einen großen illegalen Markt für Tiertrophäen gibt. Gegen die beteiligten Schmuggler wurde ein Verfahren wegen Verstoß gegen das ungarische Naturschutzgesetz eingeleitet

Kein Platz für den Wolf

Hannover: Erneut hat in Deutschland ein Jäger einen Wolf getötet. Das scheue Raubtier hat es bis nach Hildesheim geschafft - als erstes seiner Art in Niedersachsen seit 200 Jahren. Spaziergänger hatten das  ier, von den Behörden inzwischen liebevoll "Puck" genannt, an einem toten Reh beobachtet und den  Jagdpächter verständigt. Der schickte umgehend einen Jäger ins Revier, der offenbar ohne nachzudenken auf den Wolf und seine Beute zuging. Statt die Situation aus angemessener Entfernung zu betrachten, näherte er sich dem Tier bis auf 15 m und wurde - was für ein Wunder - mit einem Knurren bedacht. Der Jäger geriet in Panik und erschoß den Wolf angeblich in Notwehr. Daß er das Tier für einen Schäferhund hielt, spricht Bände über die in der Jägerprüfung vermittelte Artenkenntnis. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs töten deutsche Jäger regelmäßig fast alle einwandernden Wölfe und verhindern damit die Rückkehr der faszinierenden Tiere in die großen Waldgebiete Mitteleuropas.

Teure Eulenjagd
Minneapolis: Das Bezirksgericht von Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota hat im Oktober 2002 fünf Jäger wegen illegaler Jagd auf geschützte Vögel verurteilt. Die Mitglieder des Jagdvereins "Ringnecks Forevermore" ("Fasane für alle Ewigkeit") hatten sich an einem Projekt beteiligt, bei dem Fasane für die Jagd in großem Stil ausgesetzt wurden. Um zu verhindern, daß die gezüchteten Vögel Opfer von Wildtieren würden, haben sie zwischen 1999 und 2001 insgesamt 100 Eulen, Bussarde und Weihen gefangen und getötet. Das Gericht verurteilte jeden der Männer zu einem Bußgeld von je 15.000 $ (umgerechnet rund 13.750 Euro), auch der Jagdverein mußte den selben Betrag an die Gerichtskasse zahlen.


Bärenjäger überführt

San Louis: Der amerikanischen Umweltbehörde US Fish and Wildlife Service" ist im Bundesstaat Mississippi ein Bärenjäger ins Netz gegangen. Bereits 2001 wurde in einem Sumpf nahe des Mississippi ein Schwarzbär ohne Kopf und Tatzen gefunden. Die Untersuchung des Körpers brachte die Ermittler auf die Spur von Eric Mobley. Verdeckte Ermittlungen brachten weitere sichere Erkenntnisse, so daß das Haus des Jägers durchsucht wurde. In einem Abstellraum fanden die Beamten ein Gewehr, aus dem nach ballistischen Untersuchungen zweifelsfrei der tödliche Schuß auf den Bären abgegeben wurde. Der Kopf und die Tatzen des Tieres waren offenbar schon verkauft worden. Das zuständige Bundesgericht verurteilte den Jäger im Dezember 2002 zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Dollar (etwa 9.200 Euro), von denen fast 9.000 örtlichen Naturschutzprojekten zu Gute kommen.

Stare unter Beschuss
Rom: Die mittelitalienischen Regionen Lazien und Abbruzzen haben entgegen nationalem italienischen Recht Stare zu jagdbarem Wild erklärt. Die 60.000 Jäger in Lazien durften an 27 Tagen im Januar 2003 jeweils 20 Vögel pro Tag schießen (also theoretisch über 32 Millionen Stare).  In den Abbruzzen war den 15.000 Jägern der Abschuß von je 150 Staren im gesamten Januar zugebilligt worden (also etwa 2.250.000). Beschwerden der LAC vor den zuständigen Gerichten blieben leider  erfolglos. Die Tierschützer hatten argumentiert, Ausnahmegenehmigungen zum Abschuß geschützter Vogelarten dürfen nur in "geringen  Mengen" erfolgen, wie es auch die EU-Vogelschutzrichtlinie fordere. Die Richter waren der Auffassung, 35 Millionen zum Abschuß freigegebene Vögel seien nicht zu viel. Der Brutbestand des Stares in Italien beträgt derzeit rund 5 Millionen Paare!

Drei Singvogelschmuggler aufgeflogen

Frankfurt/Oder: Zwischen November 2002 und Januar 2003 flogen gleich drei Vogelschmuggler auf, die  tausende von Singvögeln von Polen nach Belgien schmuggeln wollten. Zuerst erwischten Zöllner in Frankfurt/Oder einen Italiener, der im doppelten Boden eines Kleinlastwagen etwa 2000 Stieglitze und Gimpel schmuggelte. Als die Beamten die Tiere befreiten, waren bereits mehr als 700 verendet. Zwei Tage später filzte die Autobahnpolizei bei Herford einen belgischen PKW, der etwa 800 geschmuggelte Stieglitze und Gimpel geladen hatte. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen und die Tiere beschlagnahmt. Zuletzt ging den Fahndern am 10.01.03 ein Schmuggler ins Netz, der 450 Stieglitze und Gimpel über den Grenzübergang Frankfurt/Oder bringen wollte. Gegen die Schmuggler wurden
Strafverfahren eingeleitet.

Greifvögel lagen bei Jäger in der Gefriertruhe

Freiburg/Breisgau: Der Wirtschaftskontrolldienst der Polizei hat die Ermittlungen gegen zwei Brüder aus dem Landkreis Waldshut (Baden-Württ.) abgeschlossen, die über Monate mit einem Luftgewehr geschützte Vögel abgeschossen haben. Zehn Greif- und Singvögel fand die Polizei im September 2002 in der Gefriertruhe bei einem der Männer, der als Jagdaufseher auch über entsprechende Waffen verfügte. Die toten Vögel wurden als Beweis für das Ermittlungsverfahren beschlagnahmt. Der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte des 51jährigen wurden eingezogen. Seine Jagdwaffen wurden ebenfalls beschlagnahmt. Nachbarn hatten den 51-Jährigen im Sommer 2002 beobachtet, als er von seinem Haus auf einen Turmfalken schoß.

Haftstrafe für Gorillajäge
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Kigali: In Ruanda sind im Januar 2003 drei Wilderer zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Männer, ehemalige Mitarbeiter des berühmten Virunga-Nationalparkes, hatten im Mai 2002 im Grenzgebiet zum Kongo zwei weibliche Berggorillas erschossen,um an ein Jungtier zu kommen. Das Gorillababy wollten sie an Tierhändler verkaufen, die auf dem Schwarzmarkt dafür bis zu 40.000 Euro erzielt hätten. Das Gericht verurteilte die drei Haupttäter zu je 4 Jahren Gefängnis und einer Zahlung von 8.000 US-Dollar (7.500  Euro) Geldstrafe. Sechs weitere Männer wurden wegen des geplanten Tierhandels zur Zahlung von je 3.200 US-Dollar (2.900 Euro) und 2 Jahren Gefängnis verurteilt.

Richter stoppen Frühlingsjagd

Cagliari/Bologna: Die Verwaltungsgerichte Sardiniens und der norditalienischen Region Emilia-Romana  haben aufgrund einer Beschwerde unserer Partnerverbände LAC (Liga zur Abschaffung der Jagd) und LAV (Liga gegen Tierversuche) die Frühlingsjagd verboten. Beide Regionen hatten in ihrer Jagdzeitenverordnung für die Jagdsaison 2002/2003 den Abschuß von Feldlerchen, Amseln, Sing-, Rot- und Wacholderdrosseln bis einschließlich 28. Februar erlaubt. Alle 5 Arten ziehen bereits ab Anfang Februar in ihre Brutgebiete nördlich der Alpen zurück und fallen damit unter das Frühlingsjagdverbot der Europäischen Union. Die Jäger mußten jetzt, wie im italienischen Jagdgesetz vorgesehen, am 31. Januar die Flinte an den Nagel hängen.

Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr. 7 (2003)
(c) 2004 Komitee gegen den Vogelmord
Autor: Axel Hirschfeld und Alexander Heyd
gedruckte Exemplare sind erhältlich beim Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Tel: 0228-665521, Fax: 0228-665280, Email: info@komitee.de


8.6.2004 16:10:13



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