Die Berliner Reformen stauen sich nun auch schon bis zum Jagdgesetz. Nachdem die Bundesregierung zum Beginn der Legislaturperiode eifrig an der Ausarbeitung des Entwurfes zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes gearbeitet hat, ist nun schon länger nicht mehr viel passiert.
Es scheint, als hätten die Grünen erhebliche Probleme, die Notwendigkeit der Reform dem großen Koalitionspartner klar zu machen. Und das, obwohl die Novellierung des vollkommen veralteten Regelwerkes im Koalitionsvertrag von 2002 festgeschrieben und von der Masse der Bundesbürger auch gewünscht wird. Die SPD fürchtet offenbar die mächtige Jagdlobby und letztendlich sind auch viele Sozialdemokraten im Bundestag im Besitz eines Jagdscheines.
Doch trotz aller Zurückhaltung sickern Insiderinformationen aus dem Regierungslager durch. So hat das Umweltministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz eine vertrauliche Stellungnahme zur geplanten Jagdreform abgegeben, die sich inzwischen in unseren Händen befindet. Allerdings ist die Stellungnahme mehr als enttäuschend. Denn in dem vorgelegten Papier wird praktisch nur noch ein Schutz der Tierarten gefordert, die ohnehin aufgrund internationaler Übereinkommen geschützt sind. So wünscht das Umweltministerium, daß demnächst Luchs, Bär, Wolf, Fischotter, Großtrappe und alle Greifvögel nicht mehr dem Jagdrecht unterliegen. Arten, die schon seit Jahrzehnten keine Jagdzeit mehr haben oder längst ausgestorben sind. Erfreulich einzig, daß sich das Ministerium für den Schutz der Marder stark macht und damit ein Ende der Fallenjagd in Deutschland fordert. Auch Möwen sollen demnächst unter Naturschutz stehen - ebenso wie der Höckerschwan. Unverständlich aber, warum Umweltminister Jürgen Trittin nicht auch den Schutz gefährdeter Vogelarten fordert. Denn Rebhuhn und Waldschnepfe stehen ebenso wie fast alle Entenarten weiterhin auf der Abschußliste. Aus Sicht des Komitees eine skandalöse Fehleinschätzung der in Bonn ansässigen Umweltbehörden.
Und eine zweite - ebenso vertrauliche - Stellungnahme hat den Weg in die Bonner Geschäftsstelle des Komitees gefunden. Im Verbraucherschutzministerium kursiert ein "Eckpunktepapier" zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Doch auch hier ist den Beamten kein richtig großer Wurf gelungen. Die fünf Seiten sind gefüllt mit schwammigen Absichtserklärungen und triefen geradezu vor Unverbindlichkeit. Doch in einigen Punkten ist man erfreulich konkret geworden. So "sollen Jagdpraktiken, die dem Tierschutz zuwiderlaufen, verboten werden". Das Ministerium zählt hierzu "die Verwendung von Bleischrot bei der Wasserjagd", die "Jagd mit Fallen" und "die Ausbildung von Jagdhunden an der lebenden Ente." Klar drückt sich auch das Ministerium in Bezug auf Wildfütterungen aus, die man "grundsätzlich verbieten" möchte. Doch ansonsten sucht man klare Aussage vergebens. Welche Tierarten demnächst noch jagdbar sein sollen, würde man "im Einzelnen anhand von Kriterien prüfen." Hier hat man sich nicht einmal mehr zu einer Absichtserklärung hinreißen lassen. Besonders schwach auch die Stellungnahme zur Jagd in Schutzgebieten: Die solle nämlich verboten werden, "wenn die Jagdausübung den Schutzzweck gefährdet". Eine völlig überflüssige Formulierung, die kaum in zehn der deutschlandweit über 6.000 Naturschutzgebieten dazu führen würde, daß die Jagd auch wirklich verboten wird.

Noch allerdings liegt der Gesetzentwurf nicht vor, doch aus berufenem Munde hört man Stimmen, die einige Überraschungen versprechen – bleibt nur zu hoffen, daß es Positive sein werden.
26.4.2004 0:15:25
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