Ausgestopfte Adler und Schneeleoparden, Bärenfelle, Elfenbein und in Silber gefaßte Falkenfüße. Bei Versteigerungen im Internet werden nach wie vor geschützte Tierarten in großem Umfang verkauft. Dreh- und Angelpunkt der illegalen Verkäufe sind die Seiten des Potsdamer Auktionshauses Ebay.
Als das Komitee im letzten Jahr damit begann, Ebay wegen illegalen Tier-Versteigerungen öffentlich anzuprangern, hatten wir damit in ein Wespennest gestochen. Tagelang gaben sich die Fernsehsender in der Geschäftsstelle die Klinke in die Hand. WDR, ZDF, RTL und SAT1 berichteten ebenso über die illegalen Tierversteigerungen wie die Deutsche Presseagentur („Ein Millionengeschäft“), Agence France Press („Tierschützer zeigen Ebay an“),Wiener Standard („Tierschützer schlagen Alarm“) oder die Basler Zeitung („Artgeschützte Tiere bei Ebay“). Selbst das sonst eher zurückhaltende Bonner Bundesamt für Naturschutz kritisierte, es sei „furchtbar, daß Wilderer und Tierhändler über ein anonymes Medium von zu Hause aus weltweit exotische Tiererzeugnisse verbreiten können.“ Hintergrund der Proteste war eine im Auftrag des Komitees erstellte Studie, bei der innerhalb von 30 Tagen mehr als 1.600 illegale Tierauktionen bei Ebay erfaßt und zur Anzeige gebracht wurden (siehe Artenschutzbrief Nr.7). Bis heute wurden daraufhin von Zoll- und Polizeidienststellen bundesweit mehr als einhundert Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Potdamer Unternehmens schrillten indes die Alarmglocken. Auch bei Ebay sei man „erschüttert“ über den Handel mit geschützten Tierarten, bemühten sich Unternehmenssprecher gegenüber Journalisten um Schadensbegrenzung. Letztendlich sei jedoch nicht das Unternehmen, sondern die jeweiligen Verkäufer für die beanstandeten Angebote verantwortlich. Mit anderen Worten: Wir können nicht haftbar gemacht werden, also machen wir auch nichts. Erst als das Komitee Anfang März wegen Beihilfe zu Straftaten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes auch Anzeige gegen Ebay erstattet, kam Bewegung in die Sache. In zahlreichen Telefongesprächen versuchten sowohl die Abteilung Unternehmungskommunikation als auch die Rechtsabteilung des Auktionshauses, das Komitee zur Aufgabe seiner Kampagne zu bewegen. Anstatt illegale Versteigerungs-Aktivitäten öffentlich zu machen, solle man doch lieber mit Ebay zusammenarbeiten und gemeinsam an einem „sauberen Marktplatz“ arbeiten. Im Gegenzug, so versprach das Unternehmen, bekäme das Komitee auch Gelegenheit, auf den Ebay-Seiten für den Artenschutz zu werben. Die Antwort des Komitees folgte prompt: „Schönen Dank für das großzügige Angebot, das wir hiermit ablehnen.“ Anstatt einen Naturschutzverband darum zu bitten, solle sich Ebay bitte selbst darum kümmern, seine Internet-Plattform sauber zu halten. Die Hauptforderung des Komitees: Einstellung eines sachkundigen Biologen durch Ebay (Jahresumsatz: 2,2 Milliarden U.S.-Dollar), der täglich nach artenschutzrechtlich bedenklichen Auktionen fahndet und diese unverzüglich löscht. Bis dahin, so die Komitee-Mitarbeiter, würden illegale Versteigerungen nicht an Ebay, sondern an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
Wie z.B. die Geschäfte eines Händlers aus Frankfurt am Main, der bei Ebay unter dem Namen „lookforgorgets“ ausgestopfte Greifvögel und Eulen gleich im Dutzend feilbot. Als im April Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt die Wohnräume des 42jährigen Hessen untersuchten, trauten sie ihren Augen nicht: Neben mehr als einhundert ausgestopften Vögeln, Bären und Raubkatzen fanden sich bei der Razzia auch zahlreiche Affenschädel und Elfenbeinprodukte – wahrscheinlich, daß auch diese Sammelstücke demnächst im Internet versilbert werden sollten. Gegen den Händler wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Einzelfall? Wohl kaum! Allein das Kölner Zollkriminalamt bearbeitet nach Komitee-Hinweisen bundesweit 21 Strafverfahren gegen Händler, die über Ebay aus dem Ausland eingeschmuggelte Tierprodukte verkauft hatten. Wie die Überprüfung durch den Zoll ergab, verfügte keiner der kontrollierten Anbieter über die für den Verkauf notwendigen Genehmigungen. Auch hier dauern die Ermittlungen derzeit noch an.
Daß der illegale Handel mit geschützten Tieren Konsequenzen hat, zeigt das Beispiel des Händlers alias „dipl.-wing“ aus Dresden. Neben seinem Studium betrieb der 28jährige Sachse bei Ebay einen schwunghaften Handel mit illegalen Tiertrophäen. Als „besonders selten“ oder „absolute Top-Ware“ pries der Student ausgestopfte Falken, Steinadler und Luchse im Internet an und kassierte so Tausende von Euro. Ende 2003 bekam er dafür die Quittung. Am 28. November wurde „dipl.-wing“ von einem Dresdner Schöffengericht wegen illegalem Tierhandel zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt. Einen Abschreckungseffekt hat dieses Urteil offenbar nicht, der illegale Handel geht munter weiter. Seit Dezember 2003 haben Komitee-Mitarbeiter etwa 650 weitere illegale Tier-Auktionen bei Ebay ausfindig gemacht. Geschäftsführer Alexander Heyd: „Die Anzeigen gehen nächste Woche raus.“
25.4.2004 22:35:26
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