Das muntere Zwitschern Dutzender auf Telefonleitungen sitzender Schwalben ist vielerorts selten geworden. Besonders in den Städten sind die Frühlingsboten inzwischen rar. Aber auch in ländlichen Regionen droht den Vögeln immer mehr Ungemach. Weil ihnen der Kot der jungen Schwalben ein Dorn im Auge ist, greifen immer mehr Hausbesitzer zum Besenstiel, um die Lehmnester der Vögel illegal zu entfernen.
An ihren Lebensraum haben Schwalben eigentlich keine hohen Ansprüche: Sie brauchen eine offene Tierhaltung wegen der damit verbundenen zahlreichen Insekten sowie lehmige Pfützen als Materialquellen für den Nestbau. Beides wird mehr und mehr zum Problem. Denn die industrielle Tierhaltung arbeitet inzwischen mit hermetisch abgeschirmten, mit Klimaanlagen versehenen Stallungen, in die weder eine Fliege hinein, geschweige denn heraus kommt. Und die einstigen unbefestigten Straßen und Wege sind fast überall den "Unser Dorf soll schöner werden"-Aktivisten zum Opfer gefallen. Wo es einst bäuerlich-rustikal zuging, zieren heute Asphalt und gepflasterte Gehwege unsere Dörfer.
Doch selbst dort, wo Nahrung und Nistmaterial in ausreichendem Maße zu finden sind, wird es den Schwalben nicht leicht gemacht. Es gibt Hauseigentümer - und es sind gar nicht wenige - die sich von einem Kotspritzer oder einem kleinen Lehmklumpen auf der Fassade aus der Fassung bringen lassen. Mit Schaufeln und Besen rücken sie den Nestern zuleibe - selbst dann, wenn bereits Eier oder gar Jungvögel darin liegen. Es werden wohl jährlich mehrere Tausend Schwalbenküken sein, die so in deutschen Mülltonnen enden.
Dabei stehen Schwalbennester - wie die Schwalben selbst - unter dem ausdrücklichen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. In Paragraph 42 steht, daß "Nist-, Wohn- und Zufluchtstätten" geschützter Tierarten nicht zerstört werden dürfen. Es ist demnach also auch verboten, die Nester in der kalten Jahreszeit - wenn die Schwalben im afrikanischen Winterquartier weilen - anzurühren. Ist ein Nest mit Jungvögeln besetzt, wird gleich noch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz daraus. Das Töten von Wirbeltieren ohne triftigen Grund und ohne entsprechende Ausbildung ist untersagt und eine Straftat. Der Schutz der liebevoll sauber gehaltenen Hausfassade gilt - nebenbei bemerkt - keinesfalls als "Grund" im Sinne des Gesetzes.
Was also tun, wenn ein Nachbar wieder einmal die Finger nicht von den kunstvollen Lehmbauten lassen kann? Zunächst einmal hilft ein freundliches Gespräch. Erklären Sie ihm in aller Ruhe, welchen Schaden er anrichtet und lassen Sie nicht unerwähnt, daß sein Tun verboten ist. Fragen Sie ihn auch, ob er nicht mit "Kotbrettern" oder anderen Einrichtungen unter den Nestern die Verschmutzung des Hauses verhindern möchte - eine passable Lösung für solche Fälle. Erst wenn Sie keinen Erfolg mit Ihrer Aufklärungsarbeit haben, können Sie mit einer Anzeige drohen. Sollten Sie auch mit diesem Säbelrasseln zu keinem Ergebnis kommen, bleibt als letzter Schritt der Gang zu den Behörden.
Für eine Anzeige brauchen Sie vor allem einen - oder besser mehrere - Zeugen, der die Zerstörung der Nester ebenfalls gesehen hat. Das nachfolgende Muster kann Ihnen beim Verfassen der Anzeige als Vorlage dienen. Beachten Sie, daß Sie für den Fall, daß Küken oder Altvögel verletzt werden, sämtliche das Tierschutzgesetz betreffenden Zusätze nicht auslassen. Als Adressat bietet sich die Staatsanwaltschaft an. Diese hat ihren Sitz in der Regel in Ihrer Kreisstadt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einfach bei der örtlichen Polizei nach, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Um sicher zu gehen, daß die Behörden auch wirklich aktiv werden, lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben. Sollten Sie nach einem Monat noch nichts von der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde gehört haben und niemand Ihre Zeugen hören wollte, greifen Sie zum Telefon und haken Sie nach. Anrufe können in solchen Fällen Wunder wirken.
Wir helfen Ihnen!
Sollten Sie Probleme "in Sachen Schwalben" haben, können Sie sich auch gerne an unsere Bonner Geschäftsstelle wenden. Wir haben auch ein kleines Merkblatt zum rechtlichen Schutz von Rauch- und Mehlschwalben vorbereitet, daß Sie kostenlos bei uns anfordern können. Komitee gegen den Vogelmord, Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Telefon: 0228 / 66 55 21
Artikel erschienen im Artenschutzbrief Nr.9 (2005)
(c) 2005 Komitee gegen den Vogelmord e.V., Bonn
Autor: Alexander Heyd
22.5.2006 13:23:04
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