Bonn/Oslo. Obwohl er von der norwegischen Polizei mit mehr als 110 frisch gewilderten Vogeleiern und 18 Jungvögeln erwischt wurde, darf ein Vogelhändler aus Nordrhein-Westfalen weiter ungehindert angebliche Zuchterfolge von europäischen Wildvögeln verkaufen.
Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilte, wurde der 53jährige bereits im Juni 2004 im Bezirk Finnmark an der norwegisch-finnischen Grenze mit einem zum Schmuggeltransporter umgebautem PKW erwischt. In dem Fahrzeug entdeckten die Beamten mehrere versteckt eingebaute Brutmaschinen mit Eiern aus den Nestern von Sandregenpfeifern, Steinwälzern, Kampfläufern, Feldlerchen und Seeschwalben. Da es sich bei diesen Tieren ausnahmslos um stark gefährdete und geschützte Arten handelte, wurde die Schmuggelware konfisziert und die deutschen Kollegen über den Fall informiert.
Jetzt erheben die Vogelschützer schwere Vorwürfe gegen die Artenschutz-Behörden in Nordrhein-Westfalen. So hätten es weder der Zoll noch die zuständige Naturschutzbehörde bisher für nötig gehalten, eine Kontrolle der Vogelzucht in Metelen (Kreis Steinfurt) anzuordnen oder den Verdächtigen auch nur zu dem Vorfall zu befragen. „Der Mann verkauft seit einem Jahr genau solche Vogelarten als angebliche Nachzuchten, die er in Norwegen aus der Natur geklaut hat. Das stinkt gewaltig nach Betrug!“, so Axel Hirschfeld, Artenschutzexperte des Komitees. Dazu kommt laut Komitee, daß der
Verdächtige nach Recherchen des Verbandes offenbar enge Verbindungen zu einem Kreis bereits vorbestrafter Eiersammler hat, die von Gerichten in Koblenz und Potsdam bereits im Jahr 2002 zu hohen Bewährungsstrafen verurteilt wurden. „Da fragt man sich, was man eigentlich anstellen muß, damit der behördliche Artenschutz in Deutschland endlich tätig wird“, ärgert sich Hirschfeld. Ganz anders sieht das offenbar der überführte Eierdieb, der nach Informationen des Komitees bis heute regelmäßig in Fachzeitschriften angebliche Zuchterfolge geschützter europäischer Vögel anbietet. Seine Spezialität: Nachzuchten nordischer Wat- und Singvögel.
Das Komitee hat seine Erkenntnisse in der letzten Woche dem Kölner
Zollkriminalamt zur Verfügung gestellt und darum gebeten, den Fall
erneut zu prüfen.
30.6.2005 14:13:40
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