Köln/Hannover/Frankfurt. Informationen der französischern Zollfahndung über einen vereitelten Schmuggel von feinstem Beluga-Kaviar über Frankreich nach Großbritannien im Juli letzten Jahres waren der Auslöser für Ermittlungen in Deutschland. Ein 43 Jahre alter Geschäftsmann aus Hannover war in Frankreich mit 37 Kilogramm geschmuggelten Kaviar aufgefallen. Zur Legalisierung seines Geschäftes benutze er alte Kopien von CITES-Genehmigungen der Naturschutzbehörden, die auf fremde Firmen ausgestellt waren.
Beamte des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Köln nahmen den deutschen Geschäftsmann, polnischer Abstammung, sowie dessen Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt, genauer unter die Lupe.
Bei einer bundesweiten Durchsuchungsaktion im Februar diesen Jahres in Hannover, Hamburg und Frankfurt stellten die Beamten zunächst 68 Dosen mit insgesamt 24 Kilogramm Kaviar, sowie eine größere Menge leere Kaviar-Dosen bei einem Hamburger Händler Händler in Hamburg sicher.
Bei der Durchsuchung in Frankfurt wurde eine weitere dort ansässigen Firma festgestellt, die Kaviar auch auf Rechnung des Beschuldigten verkaufte.
In der Wohnung des wegen Kaviar-Schmuggels bereits einschlägig vorbestraften Hannoveraners wurden die Zollfahnder ebenfalls fündig. Hunderte von Etiketten für Kaviardosen, in der Aufmachung einer russischen Genehmigungs-Behörde mit Hologramm, fielen den Fahndern in die Hände. Genau diese Etiketten befanden sich auch auf den in Hamburg beschlagnahmten Kaviardosen.
Zwischenzeitlich ermitteln die Kölner Zollfahnder im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Geschäftsführer beider Firmen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das Volumen des eingeschmuggelten Kaviars, das die beiden Beschuldigten im Zeitraum von rund einem Jahr (Dezember 2003 bis Januar 2005) vertrieben haben, beläuft sich derzeit auf mindestens 1,4 Tonnen mit einem Wert von rund 700.000 Euro.
Die hinterzogenen Eingangsabgaben betragen über 200.000 Euro.
In die laufenden Ermittlungen sind auch die Zollbehörden in Russland, Belgien und Gibraltar eingeschaltet.
Legt man die durchschnittlichen Entnahme von rund 3 Kilogramm Rogen aus einem laichreifen Störweibchen zu Grunde, dann sind mehr als 450 geschützte Tiere zur Herstellung des illegalen Kaviars abgeschlachtet worden. Seit 1997 stehen weltweit alle Störarten und Produkte daraus unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Für den Handel ist eine Genehmigung in Form einer CITES-Bescheinigung erforderlich.
Illegal gehandelter Kaviar wird häufig nicht vorschriftsmäßig transportiert und gelagert, wodurch die Kühlkette unterbrochen wird. Der Genuss solchen Kaviars kann gesundheitsschädlich sein!
17.3.2005 13:17:04
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