Auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) wurde heute das
Informationsangebot www.artenschutz-online.de von Zollverwaltung und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgestellt. Unter dem Motto Artenschutz im Urlaub können sich Touristen künftig präzise und stets aktuell im Internet über geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte informieren.
Weltweit sind etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet
oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Ein Grund hierfür ist auch
der starke Zuwachs im Ferntourismus. Immer wieder muss der Zoll in
Deutschland Reisemitbringsel wie beispielsweise Korallen,
Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus
Schlangenleder beschlagnahmen, weil die Bestimmungen des
internationalen Artenschutzrechts nicht beachtet wurden. Dabei
handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Vorsatz der
Urlauber, sondern schlichtweg um mangelndes Wissen. "Hier setzt das
Gemeinschaftsprojekt von BfN und Zoll an. Es hilft nicht nur
bedrohten Tieren und Pflanzen. Es ist auch ein wertvoller Service vor
allem für Fernreisende, der unangenehmen Überraschungen bei Rückkehr
nach Deutschland vorbeugen kann", sagte der Präsident des Bundesamtes
für Naturschutz, Professor Dr. Hartmut Vogtmann zum Projektsstart.Durch die Nutzung des Internets wird es möglich, sich vor
Reiseantritt, insbesondere aber auch im Urlaubsland selbst umfassend
und schnell über die internationalen artenschutzrechtlichen
Bestimmungen zu einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart zu
informieren. Neben Fotos von lebenden Tieren und Pflanzen enthält die
Datenbank auch Abbildungen von Erzeugnissen in der Form, wie diese
üblicherweise zum Beispiel auf Märkten angeboten werden. In einem
weiteren Schritt kann sich der Reisende über den Schutzstatus der
jeweiligen Art und mögliche rechtliche Konsequenzen unterrichten.
Darüber hinaus enthält die Seite Links auf weitere
Informationsangebote zum Thema."Artenschutz im Urlaub" wurde im Rahmen des Projekts "Zoll online"
gemeinsam von Bundeszollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz
entwickelt. Basis der Datenbank sind alle Beschlagnahmungen aufgrund
von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
(CITES).ZUR HOMEPAGE ARTENSCHUTZ-ONLINE
Originaltext: BfN Bundesamt für Naturschutz
31.3.2005 14:10:42
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