Die Serie illegaler Greifvogelverfolgung in NRW reißt nicht ab. Nachdem seit Anfang Januar 2007 in den Kreisen Düren, Euskirchen und im Rhein-Sieg-Kreis gewilderte Greife und Eulen entdeckt und mehrere Fallen sichergestellt wurden, haben Vogelschützer jetzt auch im Norden von NRWs Landeshauptstadt einen illegalen Habichtsfangkorb gefunden.
Mitglieder des Komitees hatten am Freitagmorgen auf dem Grundstück
eines Jägers in Heiligenhaus-Hofermühle (Kreis Mettmann) die
Greifvogelfalle ausgemacht und die Polizei verständigt. Das Gerät war
mit Geflügelresten - vor allem Gänseköpfen - beködert und der
Fangmechanismus aktiviert. Das Prinzip einer solchen Falle ist einfach:
Versucht ein Greifvogel, sich den Köder zu holen, klappen zwei mit
Netzen bespannte Bügel zusammen und das Tier ist gefangen. Der
Fallentyp ist ausschließlich zum Fang von Greifvögeln einsetzbar.
Der Habichtsfangkorb in Hofermühle befand sich mitten im umzäunten
Garten des beschuldigten Jägers, der mit der Falle offenbar Jagd auf
gefiederte Hühnerdiebe machen wollte. Jetzt drohen ihm deswegen selbst
Konsequenzen. Beamte der von den Vogelschützern verständigten Polizei
aus Mettmann besichtigten den Tatort und stellten die Falle nach
Rücksprache mit dem Landeskriminalamt sicher.
Das Komitee hat noch vor Ort Strafantrag wegen Jagdwilderei und
Schonzeitvergehen gegen den Besitzer der Falle erstattet. Greifvögel
gehören in Deutschland zu den streng geschützten Tierarten. Wer sie
tötet, fängt oder ihnen nachstellt, kann nach den Bestimmungen des
Bundesnaturschutzgesetzes mit einer hohen Geldstrafe oder mit bis zu
fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Jäger, die geschützte Habichte,
Bussarde oder Falken töten begehen damit ein schweres Schonzeitvergehen
und können von der Unteren Jagdbehörde mit Entzug der Jagderlaubnis
bestraft werden.
Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in NRW (pdf)
Mit Gift und Schrot gegen Krummschnäbel - Homepage des Komitees gegen den Vogelmord e.V.
9.3.2007 13:16:51
159523 Besucher seit 20.04.2004.