Am 13. Dezember 2006 hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Verfahren gegen Ligurien eröffnet. Die oberitalienische Region mit der Hauptstadt Genua hatte im Herbst 2005 den Star auf die Liste der jagdbaren Arten gesetzt, obwohl er nach EU-Recht in ganz Italien nicht geschossen werden darf.
Der Abschuß von Staren wird in jedem Jahr in verschiedenen Regionen
Italiens erlaubt, allerdings bedienen sich die Regionalregierungen
dabei des juristischen Tricks der Sondergenehmigung: Sie berufen sich
auf eine Regelung in der EU-Vogelschutzrichtlinie, die den Abschuß
eigentlich geschützter Arten dann erlaubt, wenn ein "vernünftiger
Grund" vorliegt und
nur "geringe Mengen" der Tiere getötet werden sollen. Damit ist
zumindest sichergestellt, daß die Anzahl der geschossenen Vögel nicht
ins Unermessliche steigt. Ligurien hat mit der Entscheidung, den Star
einfach zur regulär jagdbaren Art zu erklären, einem massenhaften
Abschuß Tür und Tor geöffnet. Zudem ist die Begründung, die man in
Genua zu Felde führt - nämlich den angeblichen Schaden durch Stare in
der Landwirtschaft - mehr als fadenscheinig und reicht der
EU-Kommission nicht aus.
Um einer Verurteilung zuvorzukommen, hat die italienische Regierung
ihrerseits rechtliche Schritte gegen Ligurien eingeleitet. Das Oberste
Verfassungsgericht in Rom soll nun das ligurische Jagdgesetz für
Nichtig erklären - ansonsten drohen Italien im Falle einer Verurteilung
vor der EU-Gerichtshof millionenschwere Strafzahlungen.![]()
18.12.2006 14:05:29
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