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Jagd auf Stare: EU verklagt Italien

Am 13. Dezember 2006 hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Verfahren gegen Ligurien eröffnet. Die oberitalienische Region mit der Hauptstadt Genua hatte im Herbst 2005 den Star auf die Liste der jagdbaren Arten gesetzt, obwohl er nach EU-Recht in ganz Italien nicht geschossen werden darf.

Der Abschuß von Staren wird in jedem Jahr in verschiedenen Regionen Italiens erlaubt, allerdings bedienen sich die Regionalregierungen dabei des juristischen Tricks der Sondergenehmigung: Sie berufen sich auf eine Regelung in der EU-Vogelschutzrichtlinie, die den Abschuß eigentlich geschützter Arten dann erlaubt, wenn ein "vernünftiger Grund" vorliegt und
nur "geringe Mengen" der Tiere getötet werden sollen. Damit ist zumindest sichergestellt, daß die Anzahl der geschossenen Vögel nicht ins Unermessliche steigt. Ligurien hat mit der Entscheidung, den Star einfach zur regulär jagdbaren Art zu erklären, einem massenhaften Abschuß Tür und Tor geöffnet. Zudem ist die Begründung, die man in Genua zu Felde führt - nämlich den angeblichen Schaden durch Stare in der Landwirtschaft - mehr als fadenscheinig und reicht der EU-Kommission nicht aus.

Um einer Verurteilung zuvorzukommen, hat die italienische Regierung ihrerseits rechtliche Schritte gegen Ligurien eingeleitet. Das Oberste Verfassungsgericht in Rom soll nun das ligurische Jagdgesetz für Nichtig erklären - ansonsten drohen Italien im Falle einer Verurteilung vor der EU-Gerichtshof millionenschwere Strafzahlungen.

Auch Österreich und Spanien in der Kritik

Gleichzeitig mit der Klage gegen Italien hat Brüssel auch die Zügel bei den Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und Spanien angezogen.

Wien steht in der Kritik, weil das Bundesland Niederösterreich erneut Habichte und Mäusebussarde zum "Schutz des Niederwildes" in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar erlaubt hat. Zwar hat man - im Gegensatz zu Ligurien - angegeben, wieviele Greifvögel geschossen werden dürfen, doch die Begründung erscheint der Komission wohl mehr als dürftig. Österreich erhält nun eine Ermahnung, die Jagd auf die europaweit geschützten Greife umgehend zu verbieten oder eine einleuchtende Erklärung für die Regelung vorzulegen.

Einen "Warnbief" erhielt auch Spanien: Der EU-Gerichtshof hatte im Dezember 2004 den Leimrutenfang in den sog. "Barracas" in der Provinz Valencia verboten. Die Regierung in Madrid und in Valencia aber - so der Verdacht der Kommission - tolerieren den Vogelfang weiterhin, denn das Urteil von 2004 hat bislang nicht dazu geführt, daß die Barracas geschlossen wurden!

 

18.12.2006 14:05:29



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