Cochem/Bonn: Eine ungewöhnliche Entdeckung machte am Wochenende eine Spaziergängerin in der Nähe der Ortschaft Roes (Landkreis Cochem-Zell). Mitten auf einem Feld fand sie einen flugunfähigen und stark abgemagerten Uhu. Per Handy alarmierte sie die Vogelpflegestation Kirchwald (bei Mayen), wo die rund 70 Zentimeter große Eule anschließend notversorgt und stabilisiert werden konnte. Bei einer eingehenden Untersuchung des Tieres stellte Stationsleiterin Helga Steffens fest, daß im linken Flügel des Tieres mehrere kugelartige Fremdkörper steckten. „Wir hatten sofort den Verdacht, daß auf den Vogel geschossen wurde“, so Steffens. Eine Untersuchung in einer Mayener Tierarztpraxis lieferte heute den Beweis: Gegen 14:00 Uhr wurden insgesamt drei Schrotprojektile aus Flügel und Oberschenkel des Tieres operativ entfernt. Damit ist klar: Ein unbekannter Wilderer hat versucht, den streng geschützten Vogel zu töten
Das Bonner Komitee gegen den Vogelmord hat deshalb heute bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz erstattet. „Wir gehen davon aus, daß der Vogel gezielt erlegt werden sollte“, so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Ob der Schütze den Kadaver anschließend verkaufen oder das Tier einfach nur „ausschalten“ wollte ist indes unbekannt. Das Komitee weist jedoch darauf hin, daß es in Deutschland einen großen illegalen Markt für ausgestopfte Tiertrophäen gibt. „Je nach Zustand werden für eine tote Eule mehrere Tausend Euro bezahlt“, weiß Hirschfeld. Um die Suche nach dem unbekannten Schützen voran zu bringen, hat das Komitee heute eine Belohnung von 1.500 Euro für Hinweise auf den unbekannten Schützen ausgesetzt. Wer den Abschuss beobachtet hat oder Informationen über den Täter besitzt, kann sich unter der Telefonnr. 0228/665521 melden.
Uhus sind mit 65-70cm Körpergröße die weltweit größten Eulen und stehen in Deutschland unter strengem Schutz. Bundesweit gibt es noch ca. 800 Brutpaare, von denen rund 10 Prozent ihre Jungen in der Eifel großziehen. Das Töten von Uhus stellt nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der bei Roes angeschossene Uhu befindet sich auf dem Weg der Besserung und soll nach seiner Genesung wieder in der Eifel ausgewildert werden.
5.12.2006 16:00:07
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