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Ebay schränkt Handel mit Elfenbein ein (29.05.2006 - Artenschutz)

Potsdam. Das Internetauktionshaus Ebay lässt ab heute die Versteigerung von Elfenbein und Elfenbeingegenständen nur noch zu, wenn die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nachgewiesen wird. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte, dass Ebay nun ausdrücklich die Einhaltung des Artenschutzrechtes von seinen Kunden einfordert. Ebay reagiert damit auf wiederholte Vorwürfe aus der Öffentlichkeit, der anonyme Internethandel biete ein Schlupfloch für den illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Der anonyme Internethandel erschwert es den Behörden, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Handel mit bedrohten Arten zu kontrollieren. Für den Verkauf von Elfenbein und Elfenbeingegenständen, aber auch für den Handel mit Produkten anderer vom Aussterben bedrohter Arten, beispielsweise Ozelotmäntel, Präparate von Greifvögeln und Eulen, Felle von Braunbär, Leopard oder Jaguar, ist eine Vermarktungsgenehmigung erforderlich, die bei den Naturschutzbehörden der Länder oder vom Bundesamt für Naturschutz beantragt werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind Antiquitäten.

In den letzten Jahren hat Ebay in Zusammenarbeit mit den Artenschutzbehörden des Bundes und der Länder verstärkt die Auktionsangebote nach unzulässigen Angeboten geschützter Tiere und Pflanzen kontrolliert. Zusätzlich wurden in die Hinweise für die Anbieter umfangreiche Informationen zum Artenschutz aufgenommen. "Die neuen, strengen Regelungen für die Angebote von Elfenbein sind ein Resultat der guten Kooperation zwischen Ebay, dem Bundesamt für Naturschutz und den Landesbehörden", so Hartmut Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind inzwischen rund 5000 bedrohte Tier- und ca. 28.000 Pflanzenarten geschützt. Das Übereinkommen beschränkt den Handel mit diesen Arten. Informationen hierzu können in der Internetdatenbank www.wisia.de abgerufen oder beim Bundesamt für Naturschutz, www.bfn.de, Tel: 0228/8491-0 erfragt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Naturschutz, BMU

mehr über die Komitee-Studie zum Handel mit geschützten Tieren im Internet erfahren sie HIER

Hier geht es zu den Ebay-Seiten über die Grundsätzen zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen bei Ebay.

 

29.9.2006 14:51:07



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