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Kommission: Frühlingsjagd auf Malta verstößt gegen EU-Recht (29.6.2006 - Vogelschutz - )

Stieglitz (Carduelis carduelis)Brüssel/Bonn. Vogelschützer jubeln: Die EU Kommission hat vor, gegen Malta ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn die Regierung im kommenden Jahr erneut die Frühlingsjagd auf Zugvögel eröffnet. Mit dieser Entscheidung geht die Kommission endlich auf die Forderungen von Vogelschützern, die seit Jahren auf die massive Wilderei und den Vogelfang auf der Mittelmeerinsel aufmerksam gemacht haben. "Die Frühlingsjagd verstößt eindeutig gegen die Vogelschutzrichtlinie und hat seit dem EU-Beitritt Maltas bereits mehr als zwei Millionen Tieren das Leben gekostet. Ein Verbot wäre ein Riesenerfolg für den Vogelschutz", freut sich Heinz Schwarze, Präsident des Bonner Komitees gegen den Vogelmord.

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