Potsdam. Das Internetauktionshaus Ebay lässt ab heute die Versteigerung von Elfenbein und Elfenbeingegenständen nur noch zu, wenn die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nachgewiesen wird. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte, dass Ebay nun ausdrücklich die Einhaltung des Artenschutzrechtes von seinen Kunden einfordert. Ebay reagiert damit auf wiederholte Vorwürfe aus der Öffentlichkeit, der anonyme Internethandel biete ein Schlupfloch für den illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.